Volksanwalt: Missstände bei Mindestsicherung

Der Vollzug der Mindestsicherung funktioniere in keinem einzigen Bundesland in Österreich reibungslos. Diese scharfe Kritik kommt von der Volksanwaltschaft. Volksanwalt Günther Kräuter hat die Missstände gesammelt und wird sie demnächst in einem Bericht veröffentlichen: Die Betroffenen bekommen die Mindestsicherung zu spät, gar nicht, oder sie wird zurückgefordert - und das laut Volksanwaltschaft rechtswidrig.

Morgenjournal, 25.2..2014

Unverständnis für Verwaltungsmissstand

Hier könne man nicht mehr von Einzelfällen sprechen, sagt Volksanwalt Günther Kräuter. Auf mehreren Seiten hat er aufgelistet, was bei der Abwicklung der Mindestsicherung nicht funktioniert. Dass den Betroffenen das Geld überhaupt nicht, zu spät oder in falscher Höhe ausgezahlt wird - diese Beschwerden kämen aus allen Bundesländern: "Da möchte man beinahe ein System dahinter vermuten. So weit möchte ich noch nicht gehen. Wir werden aber diese Problematik dem Nationalrat näher bringen. Das wird ein sehr wichtiger Bestandteil unseres Berichts sein, der ja im Frühjahr dem Nationalrat übermittelt wird."

Vor allem, dass bei der Bearbeitung die gesetzlich vorgeschriebene Drei-Monats-Frist sehr oft überschritten wird, sei den Menschen nicht zumutbar. Wer einen leeren Kühlschrank hat, für den zähle jeder Tag, so Kräuter: "Das ist absolut ein Verwaltungsmissstand", ist der Volksanwalt empört: "Auf der einen Seite werden Milliarden verschwendet und verspielt durch Verantwortungslosigkeit, Fahrlässigkeit und Korruption. Und auf der anderen Seite ist manchmal die Verwaltung nicht in der Lage, das Notwendigste für die Existenzsicherung sicherzustellen."

Handlungsbedarf bei Bund und Ländern

Um zu verhindern, dass jemand finanzielle Einbußen im Vergleich zur alten Sozialhilfe erleidet, wurde ins Gesetz das sogenannte Verschlechterungsverbot aufgenommen. Leider bestehe das nur auf dem Papier, kritisiert Günther Kräuter, der von "vielen Irrtümern" in diesem Bereich ausgeht. Das zuständige Sozialministerium müsse jetzt handeln, fordert Günther Kräuter, aber auch die Bundesländer seien gefordert.

Das Gesetz an sich sieht die Volksanwaltschaft als vorbildlich für die Armutsbekämpfung, den Vollzug hätten die Behörden aber nicht im Griff. Zur Kritik, die Mindestsicherung werde oft zu leichtfertig und zu lange gewährt, sagt Kräuter: Die Kritiker hätten wohl keine Ahnung, dass zuerst das eigene Vermögen aufgebraucht sein muss, um Mindestsicherung zu bekommen, und wie man mit so wenig Geld lebt.