Regierung repariert Grunderwerbssteuer

Wenn Grundstücke oder Häuser ihre Besitzer wechseln, muss in Österreich Grunderwerbssteuer bezahlt werden. Die derzeitige Regelung hat der Verfassungsgerichtshof bereits im November 2012 gekippt und der Regierung bis Ende Mai 2014 Zeit gegeben, das Modell zu reparieren. Und das dürfte sich nun ausgehen: Seit gestern ist ein entsprechender Gesetzesentwurf in Begutachtung.

Mittagsjournal, 25.3.2014

Großer Unterschied

Nehmen wir an, jemand hat Haus und will es verschenken. Die Grunderwerbssteuer dafür liegt bei zwei Prozent innerhalb der Familie. Aber zwei Prozent wovon? Wie viel das Haus wert ist, kommt auf die Betrachtungsweise an. Ein Gutachter schaut sich Zustand und Lage an und kommt etwa zum Ergebnis: 420.000 Euro Verkehrswert. Das Finanzamt hat andere Grundlagen, die noch aus den 1970er Jahren stammen - und kommt zum Ergebnis 28.200 Euro. Das ist der Einheitswert.

Ob man die Grunderwerbssteuer nun nach dem Verkaufswert oder dem Einheitswert zahlt, macht viel aus. Zahlt man nach dem Verkehrswert , wären es in unserem Beispiel 8.400 Euro. Zahlt man nach dem dreifachen Einheitswert, sind das knapp 1.700 Euro. Der Verkehrswert wäre herangezogen worden, wenn sich die Regierung nicht auf eine Neuregelung geeinigt hätte.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang das Wort "Familienverband". Und der ist im Gesetzesentwurf recht weit gefasst: Lebensgefährten, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Nichten, Neffen, aber auch Stief-, Wahl-, Pflegekinder und deren Kinder.

Kurze Begutachtung

Das Modell, auf das sich SPÖ und ÖVP nun geeinigt haben, ist nicht ganz neu. Daher werde es sich ausgehen, dass vor dem Juni - wie vom Verfassungsgerichtshof verlangt - die Neuregelung beschlossen ist, sagt Staatssekretär Jochen Danninger (ÖVP). Die Begutachtungsfrist könne kurz gehalten werden, weil das Modell von der Grundbucheintragungsgebührt her bekannt sei.

Aufkommen bleibt gleich

Die Grunderwerbssteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden. Rund 750 Millionen Euro bekommen sie dadurch pro Jahr. Die Einigung sei aufkommensneutral, sagt Staatssekretär Danninger, das heißt, es gibt weiterhin gleich viel Geld: "Die Neuregelung hat sich ja hauptsächlich auf den Bereich der unentgeltlichen Übertragungen bezogen, und da reden wir von einem Aufkommen von etwa 30 Millionen. Und dieses Aufkommen wird auch in Zukunft in etwa dieser Größenordnung bleiben."

Der dreifache Einheitswert als Grundlage gilt nun - laut Entwurf - für das Erben und Schenken von Wohnhäusern genauso wie für die Übergabe von Höfen und Betrieben. Bis zu einem Wert von 365.000 Euro ist die Übergabe von Betrieben weiterhin steuerfrei.