Eisenbahnkreuzungen: Jahrelanger Finanzpoker

Gefährliche Bahnübergänge sollen sicherer gemacht werden. Gemeinden sahen sich aber bisher durch die hohen Sanierungskosten mit dem Ruin konfrontiert. Geplant war eine Kostenteilung je zur Hälfte mit dem Bund. Der Gemeindebund hat geklagt und der Verfassungsgerichtshof hat jetzt entschieden, der Bund muss für Sanierung der Übergänge zahlen. Die Gemeinden nicht.

Mittagsjournal, 3.4.2014

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