Im Journal zu Gast

Justizminister Brandstetter: Adoptionsrecht für Homosexuelle

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat viel vor: die Reform des Weisungsrechts, der Strafprozess-Ordnung, des Strafgesetzbuches und des Mietrechts. Ergebnisse gibt es zwar noch keine, aber viele Arbeitsgruppen. Dazu steht Brandstetter nach dem Motto: Gut Ding braucht Weile. Doch der von der ÖVP nominierte und dort beheimatete Minister, wird im Ö1-Interview "Im Journal zu Gast" auch konkret: So spricht er sich wie sein ÖVP-Regierungskollege Andrä Rupprechter für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare aus. Und er zeigt Verständnis für eine Anzeige wegen Verhetzung gegen den Freiheitlichen Andreas Mölzer.

Wolfgang Brandstetter

Wolfgang Brandstetter

(c) Neubauer, APA

Mittagsjournal, 12.4.2014

Im Journal zu Gast: Justizminister Wolfgang Brandstetter

"Was Alaba geschafft hat, ist beeindruckend"

Justizminister Wolfgang Brandstetter zeigt Verständnis dafür, dass es nach dem erzwungenen Rücktritt von Andreas Mölzer als FPÖ-Spitzenkandidat, nach rassistischen Aussagen, eine Anzeige wegen Verhetzung gegen Mölzer gibt. Der Vorarlberger Schriftsteller Michael Köhlmeier hatte gestern die Anzeige gegen Mölzer eingebracht. 23.000 Menschen unterstützen sie. Brandstetter outet sich als Fan von David Alaba. Ein Artikel gegen den Fußballer in der rechten Zeitschrift "Zur Zeit" hatte das Karriereende für den FPÖ-Kandidaten bedeutet. Justizminister Brandstetter: "Was David Alaba geschafft hat, ist beeindruckend. Die Äußerungen ihn betreffend haben die Rote Karte verdient."

Mietrecht: "Sozialpartner müssen sich einigen"

Zum Thema "Leistbares Wohnen" gibt es eine zuständige Arbeitsgruppe, die bis zum Sommer ein Ergebnis vorlegen soll. Das Mietrecht sei eine Materie, auf die sich die zuständigen Sozialpartner verständigen müssen. Wenn diese sich über die wesentlichen Parameter geeinigt haben, würde es auch gelingen rasch eine Regelung umzusetzen, so Brandstetter.

Strengere Strafen bei Einbrüchen

Reformarbeitsgruppen gibt es allerdings nicht nur zum Mietrecht, sondern auch zum Weisungsrecht oder auch zum Strafgesetzbuch. Unter anderem soll der Strafrahmen für Einbrüche überarbeitet werden. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) hat bereits angekündigt, dass die Mindeststrafe für Einbruchsdelikte von einem halben auf ein Jahr angehoben werden soll. "Wenn es statistisch belegt ist, dass es zu Steigerungen beim Delikt des Einbruchsdiebstahls kommt, muss man dagegen etwas tun. Eine von vielen möglichen Maßnahmen ist die Überlegung, die Strafdrohungen zu erhöhen. Es ist aber nicht so, dass alleine die Erhöhung einer Strafdrohung bereits all zu viel bewirken kann. Es kann ein Beitrag dazu sein, die Kriminalität zu bekämpfen, aber sicherlich nicht das Alleinentscheidende", sagt Brandstetter. Dass Mikl-Leitner in sein Ressort hineinregiere, weist Brandstetter zurück. Er und Mikl-Leitner seien sich darüber einig, dass man speziell bei Delikten, die die Privatsphäre des Opfers betreffen, strenger vorgehen müsse.

Adoptionsrecht: Kindeswohl an erster Stelle

Brandstetter spricht sich wie sein Regierungskollege Andrä Rupprechter für ein Adoptionsrecht für homosexuelle Paare aus. Und zwar speziell dann, wenn etwa ein Verwandtschaftsverhältnis besteht. Entscheidend sei in dieser Frage aber nicht die sexuelle Orientierung von Adoptiveltern, sagt Brandstetter: "Es geht beim Adoptionsrecht immer um die Frage, was ist das Beste für das Kindeswohl, und das muss die Adoptionsbehörde entscheiden", sagt Brandstetter.

Und die Frage sei auch - wenn es solche Konstellationen in der Praxis gibt, dass homosexuelle Paare Kinder adoptieren möchten - welche Entscheidungsgrundlagen es für die zuständigen Behörden gibt. Bei den diesbezüglichen Überlegungen stehe man derzeit noch am Anfang.

U-Ausschuss als Minderheitenrecht

Zur Diskussion rund um eine Reform des U-Ausschusses hat die SPÖ gestern ihre Vorschläge auf den Tisch gelegt. Justizminister Brandstetter stellt zusätzliche Forderungen. So müsse sichergestellt sein, dass Akten aus einem frühen Stadium von Justizverfahren dem Ausschuss verweigert werden können. Und zwar dann, wenn die Vorlage der Akten an den U-Ausschuss laufende Ermittlungen behindern könnte. Die Vorsitzführung sollte besser nicht von Abgeordneten - die SPÖ hat die Nationalratspräsidenten dafür vorgeschlagen - gemacht werden. Das Justizministerium würde für die Vorsitzführung einen Richter vorschlagen. Zudem spricht sich Brandstetter für einen Streitschlichtungsmechanismus aus. Den sieht Brandstetter allerdings außerhalb des Parlaments, und zwar sollte es hier einen Rechtszug an den Verfassungsgerichtshof geben. Und für Brandstetter sei es völlig klar, dass die Einsetzung eines U-Ausschusses ein Minderheitsrecht sein soll.