Leiharbeiter: Gesetz brachte nur wenig Verbesserung

Leiharbeiter sind in Österreich noch immer benachteiligt, kritisieren Gewerkschaft und Arbeiterkammer. Ein neues Gesetz, das seit Anfang 2013 gilt, hat zwar Verbesserungen gebracht. Doch von fairer Gleichbehandlung mit der Stammbelegschaft sei man noch immer weit entfernt.

Mittagsjournal, 16.4.2014

"Millionen Löhne vorenthalten"

Sie sind die Reservearmee, wenn Firmen kurzfristig mehr Arbeitskräfte brauchen und werden meist nur für bestimmte Aufträge aufgenommen: die 72.000 Leiharbeitskräfte in Österreich. Laut EU-Richtlinie müssen Leiharbeiter gleich behandelt werden wie die Stammbelegschaft jener Firmen, in denen sie auf Zeit aushelfen.

In Österreich gibt es trotz eines entsprechenden Gesetzes bei der Entlohnung noch immer Mängel, stellt Ulrich Schönbauer von der Arbeiterkammer fest. Denn Leiharbeiter müssten nach dem gleichen Kollektivvertrag bezahlt werden wie vergleichbare fixe Mitarbeiter: "Jeder vierte Betrieb stuft sein Leiharbeitskräfte nicht gemäß dieser Vorgabe ein." Es sei daher davon auszugehen, dass "Millionen an Löhnen und Gehältern aufgrund dieser nicht korrekten Einstufung vorenthalten werden." Auch bei Weiterbildung und Sozialleistungen sind Leiharbeiter oft schlechter gestellt.

Obergrenzen gefordert

Thomas Grammelhofer von der Gewerkschaft Pro-Ge fordert auch mehr Transparenz in den Bilanzen der Unternehmen, wo Leiharbeiter unter "Sachaufwand" verbucht werden: "Dann darf sich auch die Wirtschaft nicht wundern, wenn überlassene Arbeitskräfte manchmal sich selbst als Sklaven fühlen, weil sie werden dort verbucht, wo Schreibtische oder Maschinen verbucht werden."

Arbeiterkammer und Gewerkschaft fordern, dass Leiharbeiter nach sechs Monaten Arbeit im selben Betrieb Anspruch darauf haben, ins Stammpersonal aufgenommen zu werden. Außerdem soll es eine Obergrenze von zehn Prozent Leiharbeiter pro Unternehmen geben.