NÖ: Schulratsbeamter zwangsversetzt

Nach Ostern ist in der katholischen Kirche die Erstkommunionszeit - und darauf fiebern nicht nur die betroffenen Kinder hin. Oft erfasst die Aufregung auch Lehrer und Politiker - zum Beispiel im katholischen Niederösterreich. Dort wird jetzt der Leiter der Rechtsabteilung das Landeschulrats zwangsversetzt, weil er das Üben von Erstkommunionsliedern im Unterricht verboten hat.

Mittagsjournal, 8.5.2014

Versetzung angeordnet

"Spür ich Gott, deine ganze Kraft" - und: "Gott du begrüßt uns mit offenen Armen, der seine Kinder liebt" - solche nicht unbedingt gängigen religiösen Lieder wurden in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligenreich im normalen Unterricht geübt. Zuerst mit der Erstkommunions-Mappe, jetzt können die Kinder es schon auswendig.

Eine konfessionslose Familie wollte nicht, dass ihre Tochter dabei mitmachen muss, und beschwerte sich beim Landesschulrat. Der Leiter der Rechtsabteilung, Fritz Freudensprung, gab der Familie recht und wies die Direktorin an, das Üben für die Erstkommunion zu unterlassen, weil dies vom Lehrplan nicht gedeckt sei. Das sieht auch das Bildungsministerium so, aber nicht das Land Niederösterreich.

Der amtsführende Landesschulratspräsident Hermann Helm hat dem Chefjuristen mit der unbequemen Rechtsmeinung mit Versetzung gedroht und zieht das jetzt durch. Helm sagt, in seiner Abwesenheit habe Freudensprung seine Weisung revidiert: "Deshalb wird er für eine andere Funktion vorgesehen. Es geht nicht an, dass ein Jurist des Landesschulrates eine Rechtsmeinung vertritt und damit die Eltern verunsichert, die letzten Endes vorher hier eine sehr klare Position erfahren haben."

"Dürfen religöse Lieder gesungen werden"

In der "Kronenzeitung", die sich wie die "Niederösterreichischen Nachrichten" - das sind die zwei dominierenden Printmedien des Landes - mit dem Fall beschäftigt hat, las sich das umgekehrt, dass nämlich Helm und Landeshauptmann Erwin Pröll den Erlass des Chefjuristen revidiert haben. Pröll garantiere jetzt, dass in der Volksschule Heiligenreich sehr wohl Erstkommunionslieder im Unterricht gesungen werden dürfen, schrieb die "Krone" am Ostersonntag. Was sagt der Landeschulrats-Präsident dazu? Hermann Helm: "Es dürfen religiöse Lieder gesungen werden, genauso wie andere Lieder, die im Jahreskreis verankert sind, gesungen werden dürfen. Auch Gospel ist ein religiöses Lied, auch das darf gesungen werden. Hier geht es nicht um eine konkrete Vorbereitung, es ist keine Generalprobe im Rahmen des Unterrichts durchgeführt worden, sondern Lieder gesungen, die im Jahreskreis ihre Deckung finden."

"Spür ich Gott, deine ganze Kraft" - ein Lied also für jede Jahreszeit. Fritz Freudensprung kann die Kraft gebrauchen. Er hat sich mit den Mächtigen des Landes angelegt. Morgen wird der untadelige Beamte erfahren, wo er in seinem verbleibenden Jahr bis zur Pension Dienst tun wird.