Verhafteter Imam wehrt sich gegen Vorwürfe

Unter Terrorverdacht ist Anfang Juni in Graz ein aus Tschetschenien stammender Imam verhaftet worden. Er soll daran beteiligt gewesen sein, acht tschetschenische Asylwerber zu radikalisieren und als islamistische Kämpfer in Syrien anzuwerben. In einem "Profil"-Interview bestreitet der Imam jetzt diese Vorwürfe.

Mittagsjournal, 14.6.2014

"Keinesfalls ein Gotteskrieger"

Zumindest vier der acht Tschetschenen aus der Steiermark sollen bei Kämpfen in Syrien bereits umgekommen sein. Er habe einen Teil der jungen Männer zwar aus seinem Gebetshaus gekannt, gibt der Imam nun gegenüber "Profil" an. Aber "hätten sie mich gefragt", meint er, "dann hätte ich ihnen gesagt, sie sollen dankbar sein, dass Österreich sie aufgenommen hat und bei ihren Familien bleiben." Diese Haltung des Imams bestätigten zahlreiche Tschetschenen, mit denen Anwalt Bernhard Lehofer über einen Judo-Club Kontakt hat: "Er hat nie zu jemandem gesagt, geh in den Syrien-Krieg. Er entspricht für mich in keinster Weise dem Klischee eines Gotteskriegers. Darum bin ich auch persönlich überzeugt, dass er unschuldig ist, sonst würde ich ihn nicht vertreten."

"Verleumdung durch Kadyrow-Anhänger"

Der Imam selbst meint, er sei gegen das syrische Assad-Regime, aber er habe etwa auch in einer Predigt gesagt, die Syrer müssten ihre Probleme selbst lösen. Anwalt Lehofer: "Er ist Kriegsflüchtling, und er sagt mir auch immer, dass jetzt ausländische Gruppen weder in Syrien noch sonst irgendwo was zu suchen haben. Er hat mir auch selbst gesagt, dass die in Tschetschenien nur Unglück gebracht haben" - weil ausländische Kämpfer sich selbst versorgen müssten - etwa indem sie Beute machen. Den Terrorverdacht gegen ihn erklärt sich der 41-jährige Imam damit, dass er als Gegner des tschetschenischen Kadyrow-Regimes bekannt sei. Kadyrow-Anhänger in Österreich hätten ihn wohl verleumdet. Dem Imam wird die Bildung einer terroristischen Vereinigung und das Gutheißen von Terrorismus vorgeworfen, er sitzt in Untersuchungshaft. Anwalt Lehofer hat dagegen Einspruch erhoben.