Raschauer: Hypo-Gesetz verfassungskonform

In gut zwei Wochen soll der Nationalrat das Hypo-Sondergesetz beschließen. Nachrangige Hypo-Gläubiger sollen trotz Landeshaftung leer ausgehen. Verfassungsexperte Bernhard Raschauer hat im Auftrag von Finanz- und Justizministerium eine Expertise verfasst, die die Position der Regierung für gerechtfertigt hält. Diese "verfassungsrechtliche Stellungnahme" liegt dem Mittagsjournal exklusiv vor.

Mittagsjournal, 24.6.2014

Bei Abwicklung keine Garantie mehr

Fünf Tage lang hat Bernhard Raschauer vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien an seiner Stellungnahme zum Hypo Alpe Adria Gesetz gearbeitet. Einen Persilschein mit dem Prädikat verfassungskonform stellt er der Regierung und damit dem Entwurf für den Nationalrat nicht aus. Sein Resümee: "Das kann man mit guten Gründen beschließen, auch wenn es einen Aufschrei in der Öffentlichkeit gibt, der Rechtsstaat sei in Gefahr. Das klingt oft schlimmer als es dann in der Substanz ist."

Für Raschauer handelt es sich um eine außergewöhnliche Situation mit außergewöhnlichen Maßnahmen, es werde rechtliches Neuland betreten. Daher bezieht sich der Jurist auf die Standards des Verfassungsgerichtshofes und seiner Erfahrung nach könnte das Gesetz im Falle einer Klage halten. Die Chancen stünden deutlich besser als 50 Prozent: "Abwicklung heißt, dass dahinter keine Garantie einer Gebietskörperschaft mehr stehen kann, weil sonst ist der ganze Abwicklungsprozess obsolet. Das macht ja keinen Sinn mehr, wenn man es sich nachher eh woanders holen kann, was vorher auf null herabgeschrieben worden ist."

"Redlich bemüht"

Die Regierung liege richtig, wenn sie sogenannte nachrangige Gläubiger der Hypo leer ausgehen lässt. Sie würden im Zuge der Abwicklung der Bank damit nicht schlechter gestellt als im Insolvenzfall. Raschauer räumt jedoch ein, dass das der kritische Punkt ist, und fügt hinzu: "Wem ist es am ehesten und am fairsten zumutbar, dass er diese Aufwendungen, die Verbindlichkeiten, den Verlust zutragen hat, und wem ist das weniger zuzumuten. Und da hat man sich redlich bemüht bei diesem Entwurf."

Wer eine nachrangige Anleihe gezeichnet hat, der habe gewusst, auf welches Risiko er sich einlasse. Der Gesetzentwurf der Regierung ziele genau auf diese Gruppe ab, sagt Raschauer. Verbindlichkeiten gestützt auf Landeshaftungen würden nicht als gesichert gelten, so sehe es auch eine EU-Richtlinie vor. Die bisherige Praxis sei falsch gewesen und damit ebenso, es nachrangigen Gläubigern zu ermöglichen, dank solcher Garantien höhere Zinsen zu lukrieren: "Im Bankbereich muss für ein Abwicklungsprojekt die Haftung in ihren Auswirkungen beseitigt werden. Jetzt erweist sich dieses nicht rechtzeitige Aufräumen als Fehler. Aber wenn man den Fehler jetzt ad hoc behebt, ist es deshalb nicht verfassungswidrig."

Mehrmals bezieht sich der Jurist Bernhard Raschauer in seiner Stellungnahme auf eine gerechte Lastenverteilung bei der geordneten Abwicklung der Hypo. Es sei im öffentlichen Interesse, dass die Anstrengungen des Bundes nicht durch Einzelinteressen von Gläubigern konterkariert würden.