Experten sehen keine Kärntner Landeshaftung

Nach Meinung von vier Universitätsprofessoren haben Haftungen des Landes Kärnten für Hypo-Schulden in der Höhe von fast 14 Milliarden Euro rechtlich nie existiert. Der Salzburger Verfassungsrechtler Stefan Griller hat heute seine rechtliche Analyse präsentiert und sieht sich eines Sinnes mit anderen Fachkollegen. Die Sorge von SPÖ und ÖVP vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch des Landes Kärnten im Falle eines Hypo-Konkurses wäre demnach unberechtigt.

Mittagsjournal, 7.7.2014

Konkurs noch immer möglich

Auf einer Pressekonferenz der NEOS präsentiert der Salzburger Verfassungsprofessor Stefan Griller seine Rechtsmeinung. Er sei kein NEOS-Mitglied versichert Griller, ihn habe einfach das Thema Hypo-Milliarden in den letzten Monaten umgetrieben. Griller hat nun ein Schreiben der EU-Kommission aus dem Jahr 2003 analysiert. Dies gestatte der öffentlichen Hand keine Ausfallshaftungen für Banken mehr, bei denen die eigentliche Kreditschuld nicht schon vor 2003 entstanden sind. Konsequenz für die Riesenhaftungen von bis zu 14 Milliarden, die nachher entstanden sind, laut Stefan Griller: "Das Land dürfte die Haftung gar nicht wirksam werden lassen. Und dieses Durchführungsverbot gilt auch für den Gläubiger der Bank, der daher im Ernstfall nicht in der Lage wäre, diese Haftung gerichtlich durchzusetzen."

Rechtsprofessor Griller nennt prominente Fachkollegen die Gleicher Meinung sind wie er: Verfassungsrechtler Heinz Mayer, Europa-Rechtler Walter Obwexer sowie Privat- und Insolvenzrechtler Robert Rebhahn. Eine Hypo-Insolvenz hält Griller auch nach dem morgigen Nationalratsbeschluss für eine Abbaugesellschaft für machbar.