Hartnäckiges Amtsgeheimnis: Abschaffung vertagt

Bei der Abschaffung der österreichischen Amtsgeheimnisses spießt es sich noch. Ursprünglich sollte ein Gesetzesvorschlag der Regierung an das Parlament gestern im Ministerrat beschlossen werden, jetzt wird es sich in den Sommer hineinziehen. Der zuständige Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) wurde heute im Nationalrat zu diesem Themenkomplex befragt.

Mittagsjournal, 9.7.2014

Noch "Abstimmung" nötig

Die "Informationsfreiheit", die das Amtsgeheimnis ablösen soll, ist sozusagen schon vor ihrer Geburt eine schwere Geburt. Zwar waren sich Rot und Schwarz bereits über einen Ersttext einig, der dann allerdings im sogenannten Begutachtungsverfahren, in der allgemeinen öffentlichen Diskussion ziemlich zerzaust wurde. Zu viele Ausnahmen von der Informationsfreiheit, hieß es, zu viele Schwierigkeiten, wenn eine Bürgerin ihr Recht auf Information auch tatsächlich durchsetzen muss, und zu teuer, sagten die Vertreter von Behörden. Jetzt heißt es auch aus innerkoalitionären Gründen, bitte warten, sagte heute Vormittag Kanzleramtsminister Ostermayer in der Fragestunde des Nationalrates: Der Koalitionspartner habe um Zeit gebeten, weil noch Abstimmungsgespräche notwendig seien. Was im Einzelnen die ÖVP um Verschiebung bitten ließ, sagte der Minister nicht.

Nicht der nun um einige Wochen verschobene Termin, sondern die Inhalte der Vorhaben sind es, die die Opposition haben ausrücken lassen. Grün-Abgeordneter Albert Steinhauser verweist darauf, dass die Regierungskoalition eine Zwei-Drittelmehrheit für das Gesetz, zum Beispiel also die Zustimmung der Grünen brauchen wird, und er verlangt die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die weiteren Verhandlungen. Denn der Entwurf habe gezeigt, dass es da noch viel Diskussionsbedarf gibt, so Steinhauser.

Bürokratie und Verwässerung?

Die Einbeziehung von Aktivisten mit Expertise, etwa "transparenzgesetz.at", sagte Ostermayer prompt zu. Allerdings er bleibt dabei, der sogenannte Informationsbeauftragte, wie ihnen genau diese Initiative wünscht, als angeblich kostengünstige und schnelle Entscheidungsbehörde bei Streit um Auskunftsbegehren zwischen Behörde und Bürger, den wird es nicht geben. Als Entscheider sei und bleibe das Verwaltungsgericht vorgesehen, so Ostermayer.

Nikolaus Alm von NEOS hat Sorge, dass die Länder die Auskunftspflicht von Landesbehörden mittels ihrer Ausführungsgesetze verwässern. Ostermayer antwortet, um möglichst breite Akzeptanz zu erreichen, wolle man die Länder einbinden, in Wahrheit handle es sich aber ohnehin um reine Verfahrensfragen. Er sehe keine Gefahr, dass es zum Schluss ganz unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern gibt. Nächstmögliche Termine für einen Beschluss in der Regierung: 22. Juli oder 26. August.