Tierquäler-Vorwurf gegen Pröll, Konrad, Mensdorff

Der Verein gegen Tierfabriken hat den niederösterreichischen Landesjägermeister Josef Pröll, seinen Vorgänger Christian Konrad, Alfons Mensdorff-Pouilly und den Generalsekretär der Jagdverbände wegen Tierquälerei angezeigt. Sie sollen bei einer sogenannten Gatterjagd Wildschweine gequält haben. Mittlerweile gibt es einen Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Wien.

Mittagsjournal, 11.7.2014

"Wild auf Schweineherde geschossen"

Es geht um eine Gatterjagd bei Kaumberg im Bezirk Lilienfeld in Niederösterreich - und zwar am 23. November des Vorjahres. In diesem Gatter würden Tiere eingesperrt, gemästet und dann von den Jägern abgeschossen, kritisiert der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken Martin Balluch, der auch die Anzeige erstattet hat. Die Tiere würde im Kreis an den Jägern vorbeigetrieben, "die schießen wild in die Herde hinein und treffen die Tiere nicht richtig, weil man da nicht die einzelnen Tiere sieht." Stunden dauere das, schildert Balluch, und es sei wie im Krieg. Allein bei dieser Jagd seien 93 Wildschweine abgeschossen und am nächsten Tag noch 60 angeschossene Tiere gefunden worden. Und ein Nachbar habe noch einen Monat später ein angeschossenes Schwein gesehen - "kein Wunder, wenn man so auf die Schweine schießt."

Mit Jagd habe das nichts mehr zu tun, kritisiert der Verein gegen Tierfabriken, der auch den Generalsekretär der Landesjagdverbände, Peter Lebersorger, angezeigt hat. Der ist empört, er habe an dieser Jagd gar nicht teilgenommen. In dem Akt gebe es auch nichts als die Anzeige des Vereins, er könne dazu nichts sagen, er komme in diesen Akt wie eine Jungfrau zum Kind."

Disziplinaranzeige vom Tisch

Verboten ist die Gatterjagd in Niederösterreich jedenfalls nicht. Dennoch hat ein benachbarter Revierjäger gegen Landesjägermeister Ex-Vizekanzler und Ex-ÖVP-Obmann Josef Pröll Disziplinaranzeige beim Landesjagdverband erstattet. Pröll hat die Vorwürfe, ebenso wie die anderen Angezeigten, stets zurückgewiesen. Die Disziplinaranzeige ist mittlerweile vom Tisch, bestätigt Peter Lebersorger. Die Anzeige sei dem Disziplinaranwalt vorgelegt worden, der habe geprüft und festgestellt, dass überhaupt kein Delikt vorliege und eine Einstellung des Verfahrens vorgenommen. Das letzte Wort hat das Justizministerium, es entscheidet über den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft.