Bundespräsident unterschrieb Hypo-Gesetz

Bundespräsident Heinz Fischer hat am Vormittag das umstrittene Hypo-Sondergesetz unterschrieben. Verfassungsrechtlich besonders heikel an dem Gesetz ist ein Schuldenschnitt bei Nachranggläubigern trotz Kärntner Landeshaftung in Höhe von 890 Mio. Euro. Fischer hatte daher versprochen, besonders genau zu prüfen, bevor er das Gesetz unterschreibt. Nun hat er es getan.

Mittagsjournal, 31.7.2014

"Als Enteignung zu bewerten"

Gläubiger wie die Weltbank oder heimische Versicherungen haben im Vorfeld bereits Klagen angekündigt. Heute hat Bundespräsident Heinz Fischer das umstrittene Hypo-Sondergesetz unterschrieben - "nach intensiver Prüfung", wie die Präsidentschaftskanzlei mitteilt. Rat hat sich Fischer hier von seinem juristischen Berater Ludwig Adamovich geholt, dem früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes. Fischer selbst sieht laut Aussendung "durchaus ernstzunehmende verfassungsrechtliche Probleme, die aber nicht als 'evidente Verfassungswidrigkeit' qualifiziert werden können".

Dass die sogenannten Nachranggläubiger ihr Geld trotz Kärntner Landeshaftung verlieren, insgesamt fast 900 Mio. Euro, sei freilich kritisch. Zitat Fischer: "Aus verfassungsrechtlicher und unionsrechtlicher Sicht ist das vom Gesetzgeber bewirkte Erlöschen privatrechtlicher Verbindlichkeiten als Enteignung zu bewerten."

Hätte der Bundespräsident das Gesetz nicht beurkundet, wäre der Weg für Kläger zum Verfassungsgerichtshof nicht frei. Dieser wird das Gesetz bald detailliert prüfen.