Beschluss des neuen U-Ausschussgesetzes

Dass Regierungsparteien Untersuchungsausschüsse im Parlament abdrehen oder Zeugenladungen verhindern, könnte bald der Vergangenheit angehören. Heute Nachmittag werden sich die Parlaments-Parteien aller Voraussicht nach, nach jahrelangen Verhandlungen, auf die letzten Details der Reform der Untersuchungsausschüsse einigen.

Mittagsjournal, 20. Oktober 2014

Minderheit kann künftig Kanzler vorladen

Bereits ein Viertel der Abgeordneten kann künftig einen Untersuchungsausschuss im Parlament beantragen, um die politische Verantwortung in echten oder vermeintlichen Skandalen aufzuklären. Einen Untersuchungsausschuss einzusetzen wird also wie in Deutschland zum Minderheitsrecht. Aber auch wenn der Ausschuss einmal eingesetzt ist, bekommt die Minderheit mehr Rechte, etwa bei der Entscheidung, welche Akten als Beweismittel angefordert werden. Ein Viertel der Abgeordneten kann auch bestimmen, welche Personen im Ausschuss Rede und Antwort stehen müssen. Die Regierungsparteien können in Zukunft etwa, so wie im Korruptionsuntersuchungsausschuss zum Thema Inseratenaffäre geschehen, die Ladung des Bundeskanzlers nicht mehr verhindern. Auch ob Zeugen ein zweites Mal geladen werden sollen, kann die Minderheit bestimmen, ab der dritten Ladung entscheidet die Mehrheit.

NR-Präsident führt Ausschuss-Vorsitz

Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss wird künftig die Präsidentin oder der Präsident des Nationalrates führen. Zudem wird ein Verfahrensrichter oder eine Richterin bestellt, der oder die aus einer Liste pensionierter Richter oder Staatsanwälte nominiert wird. Der Verfahrensrichter befragt als erster die Zeugen und wacht darüber, ob die Verfahrensregeln im Ausschuss eingehalten werden. Weiterhin kümmert sich ein Verfahrensanwalt darum, dass die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Zeugen nicht verletzt werden.

Sowohl die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP als auch die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und NEOS sind zuversichtlich, heute Nachmittag oder allerspätestens morgen die Verhandlungen abzuschließen. Das Team Stronach beteiligt sich an den Verhandlungen nicht. Diese Woche soll der Fünf-Parteien-Antrag ins Parlament eingebracht werden, die Reform mit 1. Jänner 2015 in Kraft treten. Den ersten U-Ausschuss nach neuen Spielregeln dürfte die Opposition zum Thema Kärntner Hypo einsetzen.