Wahlkampfkosten: Präzisierung nötig

Die großen Unterschiede bei den Wahlkampfkosten der Parteien lassen Zweifel an den gesetzlichen Regeln aufkommen. Nach dem Rechnungshof fordern nun auch die Wirtschaftsprüfer ein präziseres Gesetz, denn derzeit hätten die Parteien zu viele Möglichkeiten, die Vorschriften zu umgehen.

Morgenjournal, 29.10.2014

Gesetz lässt "Gestaltungsmöglichkeiten"

Das Urteil von Wirtschaftsprüfer Philipp Rath über das Gesetz, das die Parteien verpflichtet, die Wahlkampfkosten offenzulegen, ist eindeutig: "Das gesamte Gesetz ist recht unpräzise formuliert und lässt den Parteien damit einen großen Handlungsspielraum." So müssen die Parteien zum Beispiel nur jene Kosten für Plakate, Kugelschreiber oder Werbespots angeben, die ab dem Stichtag, also zirka in den letzten neun Wochen vor der Wahl anfallen. "Alle Ausgaben in dieser Zeit unterliegen dieser Begrenzung, Ausgaben davor und danach nicht. Und daher hat man Gestaltungsmöglichkeiten, Kosten davor und danach darzustellen."

Unklar ist auch, was unter zusätzlichen Personal- oder Werbekosten zu verstehen ist, sagt Wirtschaftsprüfer Peter Bartos und nennt ein Beispiel: "Einen Internetauftritt hat jede Partei sowieso. Und jetzt soll sie Kosten des Internetauftritts, die zusätzlich anfallen, irgendwo herausrechnen. Und da stellt sich das Thema, wie man diese Kosten ermittelt."

Drittes Problem: In die Bücher der Vorfeldorganisationen der Parteien dürfen die Wirtschaftsprüfer nicht hineinschauen. Ihre Wahlkampfausgaben sind demnach auch unbekannt - eine mögliche Erklärung für die großen Kostenunterschiede zwischen den Parteien, sagt Wirtschaftsprüfer Philipp Rath: "Das ist ein Problem, dass die Parteien möglicherweise Kosten in die Vorfeldorganisationen verschoben haben. Das lässt sich jetzt nicht beweisen, aber die Möglichkeit steht im Raum."

Anleitung für Gesetzesdeutung

Die Regelungen sind so ungenau, dass die Wirtschaftsprüfer nun eine Arbeitsgruppe in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder gegründet haben, bestehend aus zehn aktuellen und ehemaligen Parteiprüfern, die unter dem Vorsitz von Philipp Rath eine Gebrauchsanweisung für die Wirtschaftsprüfer erarbeiten - "eine Anleitung, wie man dieses Gesetz deuten soll und wie man es handhaben soll bei der Prüfung."

Sowohl Philipp Rath als auch Peter Bartos haben dieses Mal keine Partei geprüft. Am Bestellmodus der Wirtschaftsprüfer haben beide nichts auszusetzen. Jede Partei nominiert fünf Wirtschaftsprüfer, aus denen der Rechnungshof zwei auswählt. Die Partei sucht sich im Grunde genommen also selbst aus, wer sie prüft. Peter Bartos sieht darin kein Problem: "Das darf niemand sein, der in einem Naheverhältnis zu einer Partei steht, das wäre ausgeschlossen, Und wenn aus fünf der Rechnungshof ohnehin zwei auswählt, sollte die Unabhängigkeit gegeben sein."

Die besseren Prüfer

Außerdem prüfe dann ja noch der Rechnungshof. Dass der allerdings nicht in die Bücher schauen darf, finden beide Wirtschaftsprüfer in Ordnung. Mehr Befugnisse wie vom Rechnungshof gewünscht, lehnen beide ab. Philipp Rath: "Der Rechnungshof würde mit einer großen Mannschaft bei den Parteien anrücken und dann einfach die Buchhaltung lahmlegen. Die Wirtschaftsprüfer sind ja versiert im Prüfen von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen, und ich glaube, dass die zielorientierter und besser prüfen können." Nicht die Kontrolle, sondern die Gesetzesgrundlage gehörte reformiert, damit die Aufstellungen der Parteien über die Wahlkampfkosten vergleichbarer würden.