Wahlkampfkosten: Kaiser für Senkung

Eine Beschränkung der Wahlkampfkosten-Obergrenze für die Bundesländer kann sich Kärntens Landeschef Peter Kaiser (SPÖ) und aktuell Chef der Landeshauptleute-Konferenz, vorstellen. Denn derzeit dürfen die Parteien auf Länder- und Gemeindeebene die genauso viel ausgeben wie bei einer Nationalratswahl. Das sei unverhältnismäßig und vor allem in kleinen Ländern zu viel, kritisieren Experten. Eine Absenkung kann sich jetzt auch Kaiser vorstellen.

Mittagsjournal, 31.10.2014

Kaiser für "Abstufung"

Egal ob bundesweit, in einem Bundesland oder auf Gemeindeebene gewählt wird - die Parteien dürften für ihre Wahlkämpfe grundsätzlich sieben Millionen Euro ausgeben. "Undifferenziert", nennt das Parteifinanzierungsexperte Hubert Sickinger und fordert vor allem für kleine Länder niedrigere Limits, und auch Kärntens Landeshauptmann Kaiser sagt, er könne sich eine "gewisse Abstufung" vorstellen, konkret "zwei oder drei Betragsfixgrenzen, je nach Größe der Bundesländer". Und Kaiser kann sich auch vorstellen, die Strafen für jene Parteien zu erhöhen, die bewusst mehr in Wahlkämpfen ausgeben als erlaubt ist. Im Moment muss man 10 Prozent der überzogenen Summe zahlen, wenn man man bis zu einem Viertel über dem Limit liegt. Darüber steigt die Strafe auf bis zu 20 Prozent der überzogenen Summe. Das ist Kaiser zu wenig: "Wenn man um das Doppelte überzieht, muss die Strafe adäquat hoch sein so dass dann vielleicht ein nochmaliges Doppeltes hinauskommt." Aber jetzt müsse man einmal evaluieren, und wenn die Strafen zu wenig abschrecken, dann müsse man das korrigieren.

Der Kärntner Landeshauptmann fordert aber auch generell Nachschärfungen beim Gesetz für die Wahlkampfkosten-Beschränkung, also auch für bundesweite Wahlen. Unzulänglichkeiten gelte es zu korrigieren. Denn im Moment ist nicht klar, was etwa mit Werbematerial passiert, dass bereits vor dem Wahlkampf produziert wurde - muss es eingerechnet werden oder nicht. Und eine umfassende Prüfung der Parteienangaben ist noch nicht vorgesehen. Kaiser fordert da eine klare Regelung, was zu den Wahlkampfkosten zählt, und wer, Wirtschaftsprüfer oder Rechnungshof prüfen sollen. Er könne mit beiden leben. Wichtig sei, so Kaiser, ganz klar zu signalisieren, dass man die Zeichen der Zeit erkenne und die Wahlkampfkosten, dem Gesetzestitel entsprechend, beschränke.

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