Künstliche Befruchtung: Bund zahlt mit

Künftig sollen sich lesbische Paare mit Kinderwunsch denselben mittels Samenspende erfüllen dürfen. Auch für heterosexuelle Paare soll eine Samenspende einfacher möglich sein als bisher. Dieser Gesetzesentwurf der Regierung hat in den vergangenen Tagen für heftige Debatten gesorgt, unter anderem auch wegen der Kosten, denn eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist teuer. Seit einigen Jahren übernimmt nämlich der Bund dafür einen Großteil der Kosten.

Morgenjournal, 15.11.2014

Bund zahlt 70 Prozent der Kosten

Wenn sich Paare ein Kind wünschen, aber keines bekommen können, ist das meist ein großes seelisches Problem. Damit es nicht auch ein finanzielles wird, übernimmt der Bund für eine künstliche Befruchtung außerhalb des weiblichen Körpers, also für eine sogenannte In-vitro-Fertilisation 70 Prozent der Kosten, 30 Prozent muss das Paar selbst bezahlen. Der Bund zahlt aber nur dann mit, wenn Frauen nicht älter als 40, Männer nicht älter als 50 Jahre alt sind. Und wenn einer der beiden nachweislich unfruchtbar ist.

Bund zahlt auch für lesbische Paare

So wie heterosexuelle Paare werden künftig auch lesbische Paare unter diesen Voraussetzungen 70 Prozent der Kosten für eine In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, vom Bund bezahlt bekommen, sagt Meinhild Hausreither vom Gesundheitsministerium: "Wichtig ist, dass gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit der Mitfinanzierung ihrer geplanten IVF haben, sofern eben bei der Frau, die beabsichtigt, das Kind auszutragen eine medizinische Indikation vorliegt."

4 Versuche werden mitfinanziert

Maximal vier Versuche der künstlichen Befruchtung zahlt der Bund mit. Ein Versuch kostet inklusive Behandlung und aller Medikamente je nach Alter und Behandlungsart zwischen 2.500 und 3.000 Euro. An die 900 Euro pro Versuch müssen Paare also selbst bezahlen. Seit dem Jahr 2000 gibt es den IVF-Fonds des Bundes, der je zur Hälfte aus dem sogenannten Familienlastenausgleichsfonds und von den Krankenkassen finanziert wird. "Im Jahre 2013 hat davon ca. 13,7 Millionen Euro bezahlt", und zwar für rund 7.500 Befruchtungsversuche, so Meinhild Hausreither vom Gesundheitsministerium. Um Anspruch auf das Fondsgeld zu haben, muss man die künstliche Befruchtung in einer der rund 30 im Gesetz vorgesehenen Kliniken durchführen lassen. Ärzte schätzen, dass weitere rund 3.000 künstliche Befrüchtungen in privaten Einrichtungen gemacht werden. Wie viele Paare dafür bisher ins Ausland gefahren sind, darüber gibt es keine Zahlen.

Verhandlungen über Zusatzleistungen

Ob und was künftig noch vom Bund bezahlt wird, muss jetzt noch von den zuständigen Ministerien und den Krankenkassen ausverhandelt werden. Offen ist zum Beispiel, ob der Bund künftig auch bei der sogenannten Präimplantationsdiagnostik dazuzahlt, die bisher verboten ist. Künftig soll ja in ganz bestimmten Fällen erlaubt sein, den in künstlicher Befruchtung erzeugten Embryo untersuchen zu lassen, ob er gesund ist.