Justiz: Neues Weisungsrecht mit Weisenrat

Ein knappes Jahr hat eine von Justizminister Brandstetter eingerichtete Expertengruppe darüber nachgedacht, was mit dem oft kritisierten Weisungsrecht des Ministers geschehen soll. Der Justizminister bzw. die Justizministerin kann ja den Staatsanwälten vorschreiben, ob sie ein Strafverfahren einstellen oder bei Gericht die Anklage erheben sollen. Der Expertenrat kommt jetzt zum Schluss, dass das Weisungsrecht beim Justizminister bleiben soll und will ihm einen Weisenrat zur Seite stellen. Justizminister Brandstetter will das jetzt umsetzen.

Morgenjournal, 21.11.2014

Er werde den Empfehlungen der Expertengruppe folgen, sagt der Justizminister. Er hat zu Beginn seiner Ministertätigkeit und angesichts der aufbrandenden Diskussionen um seine frühere Tätigkeit als Strafverteidiger in großen Wirtschaftsfällen angekündigt, das Weisungsrecht Zitat: in seiner jetzigen Form NICHT beibehalten zu wollen. Zunächst will Brandstetter die Berichtspflicht der Staatsanwaltschaften deutlich einschränken, wie er sagt. Eine Berichtspflicht werde es nur mehr am Ende eines Verfahrens geben und auch da nur in Fällen von besonderer öffentlicher Bedeutung.

Und dann soll eben ein dreiköpfiger Weisenrat, zwei Experten und dem Generalprokurator als Leiter dem Justizminister Empfehlungen abgeben in brisanten Fällen, wenn er selbst befangen ist. Der Justizminister müsse sich theoretisch nicht daran halten, das wäre allerdings politischer Selbstmord.

Wolfgang Brandstetter ist von den Expertenvorschlägen restlos überzeugt, muss sie aber politisch natürlich noch verhandeln. Von einem Bundesstaatsanwalt, wie ihn SPÖ und Grüne, stets fordern, hält er nichts. Das verschiebe nur das Problem, sagt er.