Weisungsrecht bleibt: Gemischte Reaktionen

Ist es gut, dass der Justizminister bzw. die Justizministerin den Staatsanwälten vorschreiben kann, ob sie ein Strafverfahren einstellen oder bei Gericht die Anklage erheben sollen?
Darüber gehen die Meinungen auseinander. Justizminister Wolfgang Brandstetter hat angekündigt, sein Weisungsrecht nicht abzugeben. Ab 2016 soll es allerdings einen unabhängigen Weisenrat geben, als zusätzliches Kontrollorgan bei Fällen, an denen großes öffentliches Interesse besteht. Die Reaktionen der Parteien sind unterschiedlich.

Wolfgang Brandstetter

APA/HERBERT PFARRHOFER

Mittagsjournal, 21.11.2014

Zustimmung

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan findet die Pläne des Justizministers gut. Das Weisungsrecht einem unabhängigen Bundesstaatsanwalt zu übertragen, wäre in seinen Augen keine Lösung. Ein solcher Bundesstaatsanwalt wäre seiner Meinung nach nur eine Politisierung der anderen Art. Dieser wäre auch schwerer absetzbar als ein Minister.

Zufrieden ist auch Georg Vetter vom Team Stronach, die Lösung sei prinzipiell gut. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sei es kein Problem, wenn das Weisungsrecht beim Justizminister liegt, so Vetter. Allenfalls bei politisch heiklen Fällen, und nur bei solchen, könnte man über einen Bundesstaatsanwalt nachdenken.

Und Ablehnung

Völlig anders beurteilen Grüne und NEOS die Pläne des Justizministers in Punkto Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten. Beate Meinl-Reisinger von den NEOS: die Lösung sei denkbar schlecht. Es ändere sich nichts: das Weisungsrecht bleibe beim Minister, zugleich werde mit dem Weisungsbeirat ein Gremium geschaffen, an das er Verantwortung abgeben könne.

Auch von Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, kommt Kritik: er sei enttäuscht, dass Brandstetter seine Reformankündigung zurückgenommen habe. Der geplante Weisungsrat sei nur scheinbar unabhängig, so Steinhauser. Und Steinhauser appelliert an die SPÖ, der geplanten Reform nicht vorschnell zuzustimmen und noch einmal darüber zu verhandeln.

Ob das auch geschehen wird, ist vorerst unklar, SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim war am Vormittag nicht für ein Interview zu erreichen. In der Vergangenheit hat er sich immer wieder dafür ausgesprochen, das Weisungsrecht einem Bundesstaatsanwalt zu übertragen, der dem Parlament gegenüber verantwortlich ist.