Wiener Stadtschulratsvize: Weisung "zulässig"

Das Ringen um die Neubesetzung des Wiener Vize-Stadtschulratspräsidenten scheint zur unendlichen Geschichte zu werden: Der Posten ist nach wie vor unbesetzt, weil Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) den von der FPÖ vorgeschlagenen Jus-Studenten Maximilian Krauss nicht angeloben will. Eine Weisung zu erteilen, lehnt Unterrichtsministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ) ab. Das sorgt bei Verfassungsrechtler Heinz Mayer für Unverständnis.

Mittagsjournal, 25.11.2014

"Weisung sei zulässig"

Der bisherige Wiener Stadtschulratsvize, FP-Mann Helmuth Günther, hat längst abgedankt - jetzt ist der Vize-Präsidentensessel verwaist, Häupl hat den jungen FPÖler Maximilian Krauss bisher nicht angelobt. In einer parlamentarischen Anfrage hat nun die FPÖ die Unterrichtsministerin aufgefordert einzuschreiten und ihrem Parteifreund Häupl eine Weisung auf Angelobung zu erteilen. Geht nicht, sagen die Ministeriumsjuristen und mit ihnen die Ministerin.

Geht schon, sagt hingegen Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Eine Weisung zu rechtmäßigem Verhalten sei zulässig. Und rechtmäßig sei es, wenn Krauss Vize-Stadtschulratspräsident wird. Laut Gesetz sei der Vizepräsident auf Vorschlag der zweitstärksten Fraktion, also der FPÖ, zu bestellen. Es bestehe eine Verpflichtung des Landeshauptmannes.

Klage hätte "keinen Erfolg"

Und so warnt Verfassungsrechtsprofessor Mayer die Sozialdemokraten, die ministerielle Rechtsauslegung könnte sich eines Tages auch gegen sie richten. Dass die FPÖ bzw. der betroffene FPÖ-Jungpolitiker Krauss die Besetzung erfolgreich einklagen kann, hält Mayer für unwahrscheinlich, ein sogenanntes subjektives Recht darauf verleihe das Gesetz wohl nicht.

Insgesamt hält Heinz Mayer die Funktion von Vize-Landes- bzw. -Stadtschulratspräsidenten für völlig überflüssig, aber, so sagt er: Solange es die einschlägigen Rechtsvorschriften gibt, habe man sich daran zu halten.