Hypo: Verfassungsklage

Nach monatelangen Vorbereitungen präsentieren Neos, Grüne und Freiheitliche ihre Verfassungsklage gegen die Hypo-Abwicklung. Mit diesem Antrag beim Verfassungsgerichtshof wollen sie später die Insolvenz der Problembank erreichen.

Morgenjournal, 18.12.2014

Das Hypo-Sondergesetz von SPÖ und ÖVP muss fallen, sagen FPÖ, Grüne und Neos. Deshalb ihr Antrag mit einem Drittel aller Abgeordnetenstimmen direkt an den Verfassungsgerichtshof, noch heuer wollen sie die Klage einbringen. Dazu einer der Hauptinitiatoren, Finanzsprecher Rainer Hable von den Neos: es gebe eine Serie von Verfassungswidrigkeiten, gleichheitswidrige Bestimmungen. Deswegen soll der Verfassungsgerichtshof jetzt prüfen.

Konkret stört die drei Oppositionsparteien, dass Gläubiger bei der Hypo-Abwicklung ungleich behandelt werden. Einige wenige müssen nach dem Sondergesetz mitzahlen, andere gar nicht. Indiskutabel nennt das Finanzsprecher Werner Kogler von den Grünen. Ganz wenige sollen alles verlieren, 97 Prozent behalten alles, das sei kein Schuldenschnitt. Jetzt würden die Steuerzahler alles zahlen - nämlich bis zu elf Milliarden Euro zu viel, schätzt Kogler.

Damit die Steuerzahler entlastet und alle Gläubiger zur Kasse gebeten werden können, müsste es doch noch zu einer Insolvenz kommen, sagen die Oppositionsparteien. Und genau darauf zielt ihre Klage in einem zweiten Schritt ab. FPÖ-Finanzsprecher Elmar Podgorschek: es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass alle Gläubiger gleichmäßig beteiligt werden. Das sei die gerechteste Lösung.

Sollten die Verfassungsrichter das Sondergesetz kippen, hieße das aber noch nicht, dass die Regierung doch eine Insolvenz befürwortet. Freiheitliche, Grüne und Neos machen allerdings klar, dass sie den Druck dann noch einmal erhöhen würden.

Das Team Stronach unterstützt ihre Klage nicht, die Begründung: Betroffene Gläubiger könnten schließlich jederzeit selbst klagen.