Verpartnerung am Standeamt lässt auf sich warten

Homosexuelle Paare, die ihre Partnerschaften am Standesamt eintragen lassen? Vielen in der ÖVP schaut das zu sehr nach Heirat aus. Deshalb geht das derzeit in der Regel nur am Bezirksamt. Familienministerin Sophie Karmasin hat allerdings schon vor Monaten einen neuen Kurs angedeutet: Eine Feier am Standesamt, das müsse auch für gleichgeschlechtliche Paare möglich sein. Passiert ist bis heute nichts. Womit Vertreter von Homosexuellen-Gruppen natürlich nicht zufrieden sind.

Morgenjournal, 05.01.2015

"Fühlen uns verschaukelt"

Dass die Eintragung von Partnerschaften am Standesamt entgegen allen Ankündigungen noch nicht erlaubt ist, darüber ist Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda hörbar verärgert: "Ich bin sehr enttäuscht, weil insbesondere das Standesamt uns im letzten Frühjahr noch, Zitat "vor dem Sommer" versprochen wurde, als Gesetzesbeschlussfassung. Jetzt ist der Herbst vorbei und wir haben weit und breit keine Beschlussfassung. Wir fühlen uns etwas verschaukelt." Ärgerlich sei das, sagt auch Christian Högl von der Homosexuellen Initiative kurz HOSI Wien. Und er hat auch eine Erklärung dafür, warum in dieser Sache nichts weitergegangen ist: "Ich mag niemandem Unwillen unterstellen, aber ich denke, dass dieser Punkt offenbar auf der Prioritätenliste halt nicht unbedingt die höchste Position einnimmt."

Ungleichbehandlungen beseitigen

Im vergangenen Frühjahr hat Familienministerin Sophie Karmasin entgegen der bisherigen ÖVP-Linie gefordert, die Verpartnerung am Standesamt zu erlauben, also in feierlichem Rahmen und am selben Ort, wo auch Eheschließungen erfolgen. Das ist derzeit nur in Ausnahmefällen möglich, Rechtsanspruch haben gleichgeschlechtliche Paare darauf nicht. Bei einem runden Tisch Anfang April haben Innenministerin Johanna Mikl-Leitner und Justizminister Wolfgang Brandstetter Bereitschaft signalisiert, nicht nur die Verpartnerung am Standesamt zu ermöglichen, sondern auch auch andere Ungleichbehandlungen beseitigen.

Symbolischer Charakter

Zum Beispiel jene, dass der gemeinsame Name von homosexuellen Paaren in Dokumenten nicht als Familienname sondern als Nachname bezeichnet wird. Damit werde symbolisiert, dass gleichgeschlechtliche Paare weniger wert seien als heterosexuelle Paare und nicht als Familien gesehen würden, so Christian Högl. Auch die Erlaubnis der Verpartnerung am Standesamt hätte vor allem symbolischen Charakter: "Es geht hier nicht so sehr um einzelne rechtliche Konsequenzen, weil die sind im Prinzip ja weitestgehend gleichgestellt, es geht hier vor allem auch um die Wirkung, um die symbolischen Sachen. Um die kleinen Gemeinheiten, für das ist heute kein Verständnis mehr da."

Abschaffung schwierig?

Geeinigt haben sich die Regierungsparteien inzwischen auf das Fortpflanzungsmedizingesetz, das auch lesbischen Paaren die künstliche Befruchtung mittels Samenspende erlaubt. Es soll in den kommenden Wochen im Parlament beschlossen werden. Dass bei der Beseitigung anderer Ungleichbehandlungen nichts weitergeht, haben die Ministerien bis jetzt damit begründet, dass die rechtlichen Änderungen komplexer seien als angenommen. Helmut Graupner lässt das nicht gelten: "Ich habe grundsätzlich überhaupt kein Verständnis dafür, denn die Liste der Ungleichbehandlungen hatte die Regierung und das Parlament in wenigen Wochen geschafft, sie zu schaffen und in die Welt zu setzen. Und jetzt aufeinmal um sie zu beseitigen, soll das so schwierig sein, dass man dafür ein Jahr oder länger braucht. Darüber kann ich nur lachen." Außerdem könnte das Thema Standesamt als symbolhafteste Diskriminierung ja vorgezogen werden, so Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda.