Kontroverse Debatte um Sterbehilfe

Kann es in Hinkunft straflos sein, wenn jemand einem sterbenskranken Angehörigen dabei hilft, sich zu töten? Das mehrheitliche Ja der Bioethik-Kommission auf diese Frage hat für gehörigen Wirbel gesorgt.

Diese Kommission berät - auf gesetzlicher Grundlage und damit quasi hochoffiziell - den Bundeskanzler unter anderem in ethischen Fragen der Medizin. Und zwei Drittel dieser Kommission, bestehend aus Professoren und Doktoren der verschiedensten Fachrichtungen, von Medizin, über Recht bis hin zur Philosophie, sagen nun: Ja. Wer einer Nahestehenden Person beim Selbstmord hilft, soll nicht mehr ins Gefängnis müssen.

Morgenjournal, 13.2.2015