Beethovenfries bleibt in Österreich

"Dem Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien wird empfohlen, das im Dossier der Kommission für Provenienz Forschung 'Beethoven-Fries von Gustav Klimt' (…) nicht an die Rechtsnachfolger/innen von Todes wegen nach Erich Lederer zu übereignen." Heute Vormittag gab der Kunstrückgabebeirat seine Empfehlung ab - eine Zusammenfassung.

  • Besucher vor dem Beethovenfries in der Wiener Secession

    Der Beethovenfries in der Wiener Secession (Detail)

    APA/ROLAND SCHLAGER

  • Pressekonferenz

    Der administrative Leiter Christoph Bazil (l.), Vorsitzender Clemens Jabloner (m.) und die wissenschaftliche Koordinatorin Eva Blimlinger beim Pressegespräch des Kunstrückgabebeirats

    APA/HERBERT NEUBAUER

|

Kulturjournal, 06.03.2015

Die Entscheidung, dass der Beethovenfries nicht restituiert wird, wurde heute also getroffen. Wie aber kam diese Entscheidung zustande, auf welchen Quellen und Aussagen beruht sie und ist damit das letzte Wort schon gesprochen? Ö1 hat bei den Verantwortlichen nachgefragt und ist dabei auf einige offene Fragen gestoßen.

Das Ausfuhrverfahren war 1972 von der Republik Österreich nicht als Druckmittel eingesetzt worden, um den Beethovenfries zu erwerben. Zu diesem einstimmigen Beschluss kam heute der Kunstrückgabebeirat. Von der Gesetzeslage her war damit klar, dass eine Restituierung des Beethovenfrieses nicht empfohlen werden kann. Dazu der Vorsitzende des Kunstrückgabebeirats Clemens Jabloner: "Wäre der Ankauf gescheitert - zum Beispiel, weil Kreisky die anderen Regierungsmitglieder nicht hätte überzeugen können, so viel Geld auszugeben -, dann wäre es durchaus denkbar gewesen, dass Lederer die Ausfuhr durchgesetzt hätte."

"Juristisch nicht haltbar"

Dem widerspricht jedoch der Züricher Rechtsanwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft nach Erich Lederer vertritt: "Die Empfehlung ist für mich juristisch nicht haltbar. Vor allem der Hinweis des Beirats 'die Ausfuhr wäre möglich gewesen' ist falsch. Das Ausfuhrverbot wurde formell nie aufgehoben."

Stellt sich die Frage, auf Basis welcher Quellen es zur Entscheidung des Kunstrückgabebeirates gekommen ist. Es gibt ja nicht mehr viele Zeitzeugen, die in der Causa Beethovenfries Auskunft geben könnten, einer von ihnen ist Wolf Frühauf, der 1972 Sektionschef des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung war. Er war es, der Hertha Firnberg damals zu Erich Lederer nach Genf begleitete, als es zur Verkaufsentscheidung kam.

Waren Zeitzeugeninterviews also ausschlaggebend bei der jetzigen Entscheidungsfindung? Dazu sagt Eva Blimlinger, wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung: "Wir haben sie geführt, aber wir haben sie in der Grundlage unberücksichtigt gelassen." Da es eine "umfassende Aktenlage gibt", sein es nicht erforderlich gewesen, "die Aktenlücken durch Zeitzeugen zu ersetzen".

"Hinter verschlossenen Türen"

Der Entscheidungsfindungsprozess, kritisiert Erbenanwalt Marc Weber nun, habe zum einen hinter verschlossenen Türen stattgefunden, zum anderen sei es nicht einsichtig, anhand welcher Akten der Negativbescheid getroffen wurde. Das letzte Wort in der Causa Beethovenfries sei deshalb, so Weber, noch nicht gesprochen.

Es gebe die Möglichkeit, das vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, weil die Anreger keine Einsicht erlangt haben. Die andere wäre, die Rechtslage vor einem amerikanischen Gericht zu unterbreiten.

Dem widerspricht wiederum Clemens Jabloner. Für ihn sei die heute getroffene Entscheidung endgültig.