D: Aufregung um Kulturgutschutzgesetz

Was steckt hinter dem Begriff Kulturgutschutzgesetz? Für manche: Enteignung und Knebelung der künstlerischen Freiheit. Der in Deutschland diskutierte Gesetzesentwurf soll den grenzüberschreitenden Handel mit Kunst- und Kulturgütern regeln. Viele renommierte Künstler wehren sich dagegen: Die Maler Georg Baselitz und Gerhard Richter sehen sich dadurch sogar entmündigt und fordern ihre Leihgaben zurück.

Georg Baselitz steht Kopf

Deutschlands Kunstwelt steht über der Debatte zum Kultur-Schutz-Gesetz Kopf.

APA/EPA/ANDREAS¦GEBERT

Morgenjournal, 16.7.2015

Aus Deutschland,

Georg Baselitz ist außer sich. Nicht nur seine berühmten Bilder stehen Kopf, dem renommierten Maler geht es ähnlich. Wegen des geplanten Kulturgutschutzgesetzes fordert er seine Bilder - Leihgaben an deutsche Museen - zurück, weil ein neues Gesetz vorsieht, den Export von Kunstwerken zu beschränken. Georg Baselitz will deshalb seine geborgten Bilder aus München, Dresden und Chemnitz zurück. Der Kunst-Sammler Peter Raue sieht darin eine klare Botschaft an Kulturministerin Monika Grütters.

Deutsche Museums-Direktoren orten bereits einen schweren Verlust für ihre Kunstsammlungen. Ähnliche Schritte wie Georg Baselitz erwägt auch der deutsche Maler Gerhard Richter und sagt, niemand habe das Recht, ihm vorzuschreiben, was er mit seinen Bildern mache. Die Enkelin von Max Beckmann überlegt ebenso, die Bilder ihres Großvaters zurückzufordern. Ein fatales Signal, sagt der Galerist Rolf Lehmann.

Unter bestimmten Bedingungen erlaubt

Eigentlich hätte das neue Gesetz das Ziel, das Kulturgut zu schützen, den grenz-überschreitenden Handel strenger zu regeln und an das EU-Recht anzupassen. Zum einen soll es die Einfuhr von Kulturgütern nach Deutschland verhindern, dass etwa antike Schätze aus illegalen Grabungen und geplünderten Museen nach Deutschland geschmuggelt und hier verkauft werden.

Zum anderen soll aber auch der Handel mit herausragenden Werken von nationaler, also deutscher Bedeutung beschränkt werden. Konkret heißt das, dass bestimmte Werke nur unter bestimmten Bedingungen ins Ausland verkauft werden dürfen. Bilder, die älter als 50 Jahre sind und mehr als 150.000 Euro kosten, brauchen eine spezielle Genehmigung. Das geht so nicht, richten Maler und Kunstsammler der Kulturministerin aus.

Nach diesem massiven Aufschrei rudert Kulturministerin Monika Grütters schon zurück: Ziel des Gesetzes sei nicht die Enteignung, heißt es, sondern der Schutz wertvoller Kunstwerke.