Bund mitverantwortlich bei Kärntner Haftungen?

Seit der Verfassungsgerichtshof den Hypo-Schuldenschnitt von 2014 aufgehoben hat, ist klar: Landeshaftungen können nicht im Nachhinein für wertlos erklärt werden. Wie der Kurier berichtet, hat die Bundesregierung 2004 ein Kärntner Landesgesetz abgenickt, das die hohen Kärntner Landeshaftungen möglich gemacht hat. Für Kärntens Landeshauptmann ist klar: Der Bund trägt Mitverantwortung.

Mittagsjournal, 3.8.2015