EuGH kippt Datenabkommen mit USA

Ein Österreicher hat heute einen Knalleffekt in der Frage des Datenaustausches mit den USA bewirkt: Max Schrems hatte vor drei Jahren Facebook wegen der Weitergabe seiner Daten verklagt und heute vom Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Safe Habour, so heißt das Abkommen, das seit dem Jahr 2000 den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, ist den Richtern jetzt aber nicht sicherer Hafen genug. Jetzt muss eine Neuregelung gefunden werden.

Maximillian Schrems

EPA/JULIEN WARNAND

Mittagsjournal, 6.10.2015

Aus Luxemburg,

Er hat sich mit den ganz Großen angelegt und gewonnen - die EU-Höchstrichter geben dem 28 Jahre alten Salzburger Juristen Max Schrems recht. Die Regeln, die Facebook und andere US-Großkonzerne im Umgang mit Daten der Europäer anwenden sorgen für keinen ausreichenden Datenschutzmit seinem heutigen Urteil hebt der EuGH das zugrundeliegende Safe-Harbor-Abkommen der EU-Kommission auf.

Die EU-Richter rechnen vor allem mit der EU-Kommission ab, die das Safe-Harbor-Abkommen mit den USA geschlossen hat: Sie habe keine Kompetenz gehabt, die nationalen Datenschutzbehörden durch das Abkommen zu beschränken. Außerdem werde das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verletzt, denn Safe Harbor ermögliche den US Behörden Zugriff auf Inhalte elektronischer Kommunikation. Drittens haben EU-Bürger dadurch keine Möglichkeit ihre persönlichen Daten zu löschen oder darauf zuzugreifen - damit werde das Grundrecht auf Rechtschutz nicht gewährleistet. Max Schrems, der von Facebook vergeblich die Löschung bestimmter persönlicher Daten gefordert hat - die Irische Datenschutzbehörde hatte sich jedoch für unzuständig erklärt.


Der Datenschutzaktivist erwartet nun, dass die EU-Kommission härter mit den US-Behörden verhandelt. Bisher seien die Europäer vor den USA in Sachen Datenschutz in die Knie gegangen, das müsse sich nun ändern: Das Urteil ist sofort gültig, die EU-Kommission will am Nachmittag erklären, ob sie nun ein neues Abkommen mit den USA aushandelt.