Die Wahlkampfkosten

Am Sonntag wird in Wien gewählt und es gab ein Novum in diesem Wahlkampf. Erstmals dürfen Parteien nicht unbegrenzt wahlkämpfen. Das Parteienförderungsgesetz beschränkt die Wahlwerbungskosten auf sechs Millionen Euro pro Partei. Zu zählen begonnen wird hier mit dem Stichtag der Wahl, das ist heuer der 4. August gewesen. Eine Analyse der Observer Medienbeobachtung zeigt; das Duell SPÖ gegen FPÖ lässt sich auch beim Inseraten-Aufkommen erkennen

Morgenjournal, 9.10.2015

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