Kippt OGH Freisprüche für Westenthaler?

Anfang März will sich der Oberste Gerichtshof mit den Freisprüchen von Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler beschäftigen. Er war vor einem Jahr vom Vorwurf der Untreue und des schweren Betrugs freigesprochen worden. Eine Stellungnahme der Generalprokuratur zu der Causa liegt bereits vor: Sie empfiehlt dem Höchstgericht, die Freisprüche zu kippen - wegen Verfahrensfehlern und Mängeln in der Urteilsbegründung.

Morgenjournal, 11.2.2016

Freisprüche in zwei Fällen

Zwölf Tage lang hatte das Erstgericht im Vorjahr zwei Anklagen gegen Westenthaler verhandelt. Zum einen ging es um den Vorwurf, Westentahler habe als Chef der Bundesliga, gemeinsam mit seinem Co-Vorstand, eine Million Euro Jugendförderung der Republik zweckwidrig zur Zahlung einer Steuerschuld der Bundesliga verwendet. In der zweiten Anklage ging es um 300.000 Euro, die die Österreichischen Lotterien auf Scheinrechnung an die BZÖ-Agentur Orange gezahlt hatte - kurz nachdem Westenthaler 2006 als Spitzenkandidat für die Nationalratswahl in Rennen ging. In beiden Fällen gab es Freisprüche.

In Sachen Bundesliga sah der Richter keinen Täuschungsvorsatz bei Westenthaler und dem Mitangeklagten. Rund um die Lotterienzahlung war dem Gericht zwar klar, dass hier illegale Parteienfinanzierung vorgelegen ist, aber eine Täterschaft Westenthalers konnt nicht nachgewiesen werden. Allerdings ortet die Generalprokuratur in der Urteilsbegründung Mängel und Verfahrensfehler.

"Beweisergebnisse übergangen"

"Nach Auffasung der Generalprokuratur ist die Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft berechtigt", bestätigt Sprecher Martin Ulrich. Aus ihrer Sicht wären alle ergangenen Freisprüche aufzuheben. Beim Bundesliga-Freispruch sieht die Prokuratur mehrere Begründungsmängel im Urteil. Zum Beispiel seien Beweisergebnisse, die gegen einen Freispruch gesprochen hätten, übergangen worden, sagt Ulrich.

Bei der Lotterienzahlung an das BZÖ wiederum sieht die Generalprokuratur einen Verahrensfehler. Hintergrund: Ex-BZÖ-Geschäftsführer Arno Eccher hatte im Prozess die Aussage verweigert. Ein Antrag der Staatsanwaltschaft, seine früheren Aussagen, in denen er Westenthaler belastet hatte, zu verlesen, lehnte das Gericht ab. Zu Urecht, heißt es von der Generalsprokuratur. "Aus unserer Sicht wäre die Sache somit an die erste Instanz zu verweisen und neu zu verhandeln", so Ulrich.

Der Oberste Gerichthof hat für 3. März einen Gerichtstag angesetzt um über die Freisprüche zu entscheiden.