Länder verschärfen Mindestsicherungsregeln

Eine Folge der Flüchtlingskrise sind auch Verschärfungen bei der Mindestsicherung, die Asylberechtigten in Österreich zusteht und die zu attraktiv sei, wie viele meinen. In einigen Bundesländern werden gerade die Bestimmungen restriktiver.

Morgenjournal, 18.2.2016

Etwa die ÖVP-FPÖ-Landesregierung in Oberösterreich, die will die Mindestsicherung für Asylberechtigte und Schutzberechtigte generell kürzen. Seit Montag müssen Asylberechtigte in Vorarlberg eine Integrationsvereinbarung unterschreiben, bei Verstößen kann die Mindestsicherung gekürzt werden oder ganz wegfallen. Und in Niederösterreich werden heute vom Landtag Verschärfungen beschlossen.

Der Antrag für die Verschärfungen kommt von der niederösterreichischen ÖVP mit ihrer absoluten Mehrheit, wird also in jedem Fall beschlossen. Demnach soll es für Asylberechtigte, die Mindestsicherung beziehen, verpflichtende Deutschkurse geben. Bei einer Weigerung der Betroffenen kann die Mindestsicherung um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Außerdem sollen subsidiär Schutzberechtigte, also abgelehnte Asylwerber, die nicht abgeschoben werden können, keine Mindestsicherung mehr bekommen. Sie müssen sich künftig mit den 320 Euro aus der Grundversorgung zufriedengeben, wie es etwa im Burgenland bereits üblich ist. Von Caritas, Diakonie und Armutskonferenz wird das heftig kritisiert, Hunderte Schutzberechtigte würden durch den Beschluss zu Obdachlosen gemacht.

Weiters sollen in Niederösterreich Wohnbeihilfen auf die Mindestsicherung angerechnet werden, womit ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs ausgehebelt werde, so die NGOs. Niederösterreich setzt als erstes Land konkrete Änderungen um, während noch um eine bundesweite Neuregelung der Mindestsicherung von 837 Euro pro Monat gerungen wird. Die generelle Kürzung für Flüchtlinge, wie sie in Oberösterreich geplant ist, wird erst in einem Landtagsausschuss beraten. Gefordert werden Verschärfungen auch im Burgenland und in Kärnten, dort will man aber abwarten, was die Gespräche über ein bundesweit einheitliches Vorgehen ergeben. Es läuft auch eine rechtliche Prüfung, ob eine Kürzung der Mindestsicherung ausschließlich für Asylberechtigte zulässig ist.