Klagen gegen Registrierkassenpflicht

Drei steirische Kleinunternehmer ziehen gegen die Registrierkassenpflicht vor das Verfassungsgericht. Ihr Argument: Es fehlt an Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit. Heute wird über die Beschwerde der Steirer vor dem Verfassungsgerichtshof öffentlich verhandelt.

Morgenjournal, 2.3.2016

Falsche Zielgruppe

Eine oststeirische Tischlerin, ein Betreiber von Grillhendl-Stationen und eine Schmuckdesignerin wollen die Registrierkassenpflicht zu Fall bringen: seit 1. Jänner benötigen Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 15.000 Euro in bar eine Registrierkasse - so will der Finanzminister den Steuerbetrug eindämmen. Doch Kleinunternehmer sind die falsche Zielgruppe, denn die meisten sind nicht einmal umsatzsteuerpflichtig argumentiert Rechtsprofessor Johannes Heinrich von der Universität Klagenfurt, der die Kläger juristisch berät: wenn man keine Steuern schulde, könne man auch keine Steuern hinterziehen.

Dazu kommt, dass die Bemessungsgrundlage von 15.000 Euro rückwirkend ab dem Vorjahr gilt, Unternehmer müssen also auch dann Registrierkassen kaufen, wenn sie heuer keine Barumsätze mehr machen. Das bedeutet Rechtsunsicherheit, sagt der Jurist und nennt ein drittes Argument: auch Zahlungen mit Bankomat oder Kreditkarte gelten als Barumsatz: aber genau diese würden über ein Bankkonto abgerechnet und würden damit bereits erfasst.

Rückhalt von Wirtschaftskammer

Unterstützt werden die streitbaren Kleinunternehmer von der Wirtschaftskammer Steiermark und deren Präsident Josef Herk: Das Gesetz sei zu rasch umgesetzt worden. Ob die Verfassungsbeschwerde erfolgreich sein wird, will der steirische Wirtschaftskammerpräsident nicht beurteilen: es sei aber ein Erfolg, dass kleine Unternehmen aufbegehren, das brauche eine Demokratie. Eine Entscheidung der Höchstrichter über die Registrierkassenpflicht könnte noch im März fallen.