Bank-Austria-Gesetz verfassungswidrig?

Sozialminister Stöger möchte verhindern, dass die Bank Austria 3.300 Mitarbeiter ins öffentliche Pensionssystem überträgt und die Bank mit einem eigenen Gesetz zwingen, weit mehr ins Pensionssystem einzuzahlen, nämlich das Dreifache. Dabei dürfte es um mehrere hundert Millionen Euro gehen. Verfassungsrechtler haben Bedenken gegen diese Vorgangsweise.

Morgenjournal, 7.3.2016

Verfassungsjuristen beurteilen die geplante Gesetzesänderung - auch Lex Bank Austria genannt - skeptisch. Zwei verfassungs-rechtliche Probleme sieht Theo Öhlinger von der Uni Wien: „Zum einen auf die offensichtliche rückwirkende Dimension dieses Vorschlags und zum anderen weil möglicherweise eine unsachliche Differenzierung gegenüber anderen Rechtsträgern besteht. Und all das wäre im Lichte des Gleichheitsgrundsatzes fragwürdig.“

Im Klartext: Ein rückwirkendes Sondergesetz, das nur für die Bank Austria gilt, ist heikel, weil eventuell verfassungs-widrig. Das sieht auch Arbeitsrechtler Franz Marhold von der Wiener Wirtschaftsuni so: „Es darf kein Maßnahmengesetz sein.“

Das Gesetz müsste genauso für andere Unter-nehmen und Organisationen gelten, die wie die Bank Austria den günstigen Beitragssatz von 7 Prozent ausgenützt haben. Marhold denkt dabei an den Bund und die Länder, die wie er sagt ähnliche Übertragungen in tausenden Fällen vorgenommen haben. Und zwar dann, wenn Beamte mit befristeten Verträgen aus dem Bundesdienst ausgeschieden und ins ASVG-System gewechselt sind, wie zum Beispiel Zeitsoldaten. Das heißt, auch der Bund habe in der Vergangenheit damit viel Geld gespart. Die Folge daraus für die öffentliche Hand, so der Arbeitsrechtler:
„Es müsste zu Nachzahlungen kommen, weil das Gesetz ja im Prinzip rückwirkend wirkt.“

Auf die rückwirkende Geltung konzentriert sich die Kritik des Verfassungsrechtlers Heinz Mayer. Die Bank hat den Übergang zu den Anfang März gültigen Bedingungen vollzogen - die nun im Nachhinein verschlechtert werden sollen.
„Eine rückwirkende Änderung oder eine rückwirkende massive Verschlechterung der Rechtslage – das ist verfassungsrechtlich schon problematisch.“

Einer möglichen Anfechtung der Lex Bank Austria durch die Bank geben die Juristen gute Chancen - Marhold:„Wenn es nur für die Bank Austria ist, dann hat die Bank Austria große Chancen, das zu bekämpfen.“

Wie könnte nun eine rechtlich saubere Lösung aussehen? „Eine generelle Lösung, die für alle gilt, ist sicherlich problemlos“, erklärt Verfassungsjurist Öhlinger. Ob das neue Gesetz diesen Vorgaben entspricht, ist offen. Die Juristen im Sozialministerium tüfteln noch am Entwurf, der morgen dem Ministerrat vorgelegt werden soll. Die Bank Austria sagt dazu nur so viel: wenn das neue Gesetz da ist, werde man die Situation bewerten und mögliche Maßnahmen prüfen.