Bezahlte Beamten-Mittagspause jetzt amtlich

Beamte dürfen ihre Mittagspause in der Dienstzeit machen, bekommen diese also bezahlt - anders als in der Privatwirtschaft, wo die Mittagspause zur Freizeit gehört. Dieses Beamtenrecht hat ein Alt-Postler eingeklagt, der nicht einsehen wollte, dass er wie die Vertragsbediensteten seine halbstündige Ruhepause in der Freizeit konsumieren müsse - und der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun dieses Beamtenprivileg auch für die Kläger.

Und auch die Beamtenvertreter des Landes Salzburg fordern jetzt, dass bei ihnen die bezahlte Mittagspause kommt - denn noch hat man die im Land - anders als im Bund - nämlich nicht umgesetzt

Mittagsjournal, 9.3.2016

Ob ein Menü in der Kantine, eine Wurstsemmel vom Supermarkt oder ein Spaziergang zwischendurch. Beamte dürfen ihre Mittagspause - formal heißt das Ruhepause - in der Dienstzeit machen, und zwar eine halbe Stunde am Tag. Das bedeutet bei einem 40-Stunden-Vertrag eine Arbeitszeit von 37,5 Stunden in der Woche - das hat der Verwaltungsgerichtshof erneut bestätigt. Es ist ein wesentlicher Unterschied zur Privatwirtschaft, dort ist die gesetzlich vorgeschriebene Ruhepause auf Basis der EU-Arbeitszeit-Richtlinie unbezahlte Freizeit.

So war das auch bei rund 80 beamteten Postlern, sie haben sich gegenüber den anderen Beamten benachteiligt gefühlt, die Höchstrichter haben das bestätigt, die Post AG muss handeln.
Eine Anpassung, nämlich eine bezahlte Mittagspause, fordern jetzt aber auch die Gewerkschafter im Land Salzburg. Dort wird das Beamtendienstrecht nämlich bisher so ausgelegt, dass die Mittagspause nicht eingerechnet wird. Das sei im Vergleich zu den meisten anderen Ländern und zum Bund nun unhaltbar, sagt der Chef der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter, Helmut Priller: „Wenn der Verwaltungsgerichtshof klar und deutlich aussagt, dass die Mittagspause einzurechnen ist, dann ist dem umgehend nachzukommen.“

Beamtenvertreter Priller sieht jetzt vor allem den Landes-Personalreferenten, ÖVP-Landesrat Josef Schwaiger, gefordert. Man habe auch schon früher mehrfach eine bezahlte Mittagspause verlangt: „Der Dienstgeber hat das immer wieder abgelehnt, aber jetzt liegt ja dieses Verwaltungsgerichtshofs-Urteil vor, und deshalb fordern wir hier die Rechtskonformität ein.“

Beim Verwaltungsgerichtshof betont man, nicht nur für die Postbeamten gelte die bezahlte Mittagspause, sondern für alle Bundesbeamteten. Für die Länder - mit ihren eigenen Gesetzen - hat man diese Frage nicht gesondert geprüft. Nur in Oberösterreich gab es einen Einzelfall, hier haben die Höchstrichter schon 2006 entschieden, dass die Ruhepause in die Dienstzeit einzurechnen sei.

Aus dem Büro von Staatssekretärin Sonja Steßl, SPÖ, heißt es, für die Bundesbeamten würde sich durch den Fall der Altpostler nichts ändern, Dienstzeit und bezahlte Ruhepausen seien im Bund klar geregelt.