"Österreichs Haltung wird respektiert"

Um die Hypo, Kärnten und die Schwierigkeiten, ein Bundesland in Konkurs zu schicken hat Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) mit Stefan Kappacher gesprochen. Brandstetter kündigt mehr Transparenz für Verfahren nach dem NS-Verbotsgesetz an und weiß zu berichten, dass Österreich für seinen Alleingang in Sachen Asyl und der Schließung der Balkanroute auf EU-Ebene mittlerweile respektiert werde.

Wolfgang Brandstetter

APA/BARBARA GINDL

Mittagsjournal, 12.3.2016

ÖVP-Justizminister Wolfgang Brandstetter sieht ein Ende der europäischen Kritik am Alleingang Österreichs in der Asylfrage bis hin zur Schließung der Balkanroute für Flüchtlinge. Die Linie Österreichs werde mittlerweile respektiert, schließt Brandstetter aus der Stimmung im Rat der EU-Justizminister. „Mein gestriger Eindruck war, dass unser Standpunkt von allen zumindest respektiert und verstanden wird.“ Auch von deutscher Seite habe er keine Kritik vernommen. Das Gespräch mit seinem Amtskollegen sei freundschaftlich verlaufen. „Ich habe gemerkt und gespürt: Die Haltung Österreichs wird akzeptiert.“

„Äußerst kritisch“ schätzt der Minister die Lage in der Türkei, die ja eine Schlüsselrolle bei der europäischen Lösung für die Flüchtlingsfrage haben soll, ein. Er kann sich vorstellen, in Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei die Kapitel Rechtsstaat und Menschenrechte vorzuziehen - damit die Türkei Farbe bekennen muss. „Das sind ganz essentielle Dinge für die Europäische Union. Für mich ist völlig klar, dass wir unsere Werte nicht über Bord werfen lassen dürfen – im Gegenteil. Das sind unverzichtbare Grundsätze und die wird man auch der Türkei gegenüber durchsetzen müssen.“

In der Frage des Rückkaufangebotes für die Hypo-Anleihen meint Justizminister Brandstetter, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Dass es kein Insolvenzrecht für Bundesländer gibt, mache die Sache schwieriger, räumt er ein. Er verweist aber auf verfassungsrechtliche Hürden: „Das Problem ist, dass niemand genau sagen kann, was die Insolvenz eines Bundeslandes bedeutet. Der Begriff Insolvenz passt in Wahrheit hier gar nicht, weil das eine Reihe von verfassungsrechtlichen Problemen aufwerfen würde. Darf man überhaupt verfassungskonform ein Bundesland in seinen Möglichkeiten einschränken?“ Grundsätzlich hielte es Brandstetter für sinnvoll, sich das von der rechtstheoretischen Seite näher anzuschauen. Allerdings glaubt er nicht, dass dieses Problem noch einmal schlagend werden könnte. „Daher glaube ich auch nicht, dass ich eine insolvenzrechtliche Regelung für Bundesländer bräuchte. Tatsache ist aber, wir haben sie nicht und das macht uns jetzt durchaus Schwierigkeiten.“