Schonfrist für die Heta

In der Causa um die Pleitebank Hypo-Alpe Adria ist der Nachfolge-einheit Heta gestern das Schlimmste erspart geblieben. Das Landgericht Frankfurt hat das Urteil über die Klage eines deutschen Gläubigers vertagt. Erst im Juni soll der Antrag auf die Auszahlung einer fälligen Anleihe behandelt werden. Eine Schonfrist. Ihr Vorstandschef Sebastian Schönaich-Carolath hat im Vorfeld vor einer möglichen Insolvenz der Abbaubank gewarnt, wenn das Gericht der Klage stattgibt. Und er bleibt auch dabei.

Nach der Verschiebung des Urteils zur Klage eines Gläubigers gegen die Hypo-Abbaubank Heta in Frankfurt zeigt sich Vorstandschef Sebastian Schönaich-Carolath erleichtert. Gleichzeitig fordert er, dass das Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof weitergeführt wird. Hätte der Gläubiger mit seiner Klage gegen den Zahlungsstopp der Republik Österreich gestern Erfolg gehabt, hätte die Heta Insolvenz anmelden müssen.

Morgenjournal, 19.3.2016

Sebastian Schönaich-Carolath im Gespräch mit

Der Vorstandschef der Heta, Sebastian Schoenaich-Carolath, will das Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt über die Klage eines deutschen Gläubigers gegen die Heta auf europäische Ebene heben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sollte Rechtssicherheit über die Abwicklung der Heta schaffen, sagt er im Ö1-"Morgenjournal". Die gestrige Vertagungsentscheidung des Gerichts begrüßte er.

Mit der Entscheidung des Frankfurter Landgerichts, den Prozess auf 9. Juni zu vertagen, könnten nun alle Seiten noch einmal über die möglichen Prozessfolgen nachdenken, sagte Schoenaich-Carolath. Aus seiner Sicht seien diese Prozesse "ökonomisch nachteilig" für die Gläubiger, denn die Folge einer Vollstreckung eines möglichen deutschen Urteils wäre eine Insolvenz der Heta. Ohne Insolvenz wäre die Heta aber "bis zu einer Milliarde besser", meinte der Manager.

Bis Juni wolle man nun die Zeit gut nutzen, um andere Lösungen zu erarbeiten. "Das wichtigste ist eine europäische Bewertung", da "die Abwicklung der Heta im Rahmen des BaSAG in den anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen sicherlich auch ein europäisches Verfahren bedarf, und sofern sollte das Verfahren zum EuGH gebracht werden, der kann letztlich entscheiden", sagte er. Der Schritt zum EuGH würde es für alle einfacher und rechtssicher machen.

Die Heta hat bereits beim Frankfurter Landgericht angeregt, sich an den EuGH zu wenden. In dem Prozess klagt die FMS Wertmanagement, die "Bad Bank" des deutschen Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), auf Rückzahlung einer Anleihe in Höhe von 200 Millionen Euro plus Zinsen. Die Heta verweigert dies mit Hinweis auf das Zahlungsmoratorium. Umstritten ist die Rechtmäßigkeit der Heta-Abwicklung über das Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) im Rahmen der EU-Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD).

Die Hypo-Abbaueinheit Heta sei derzeit auf dem richtigen Weg, ihren Auftrag zu erfüllen, meinte der Vorstandschef: "Wir liegen mit unseren Erlösen über dem Plan und mit den Kosten unter dem Plan". Zwar hätte er sich die Annahme des Rückkaufangebots von Kärnten und der Republik durch die Heta-Gläubiger gewünscht, die Heta hätte dies aber nicht betroffen, sondern nur einen Gläubigerwechsel bedeutet. Ob die Politik mehr hätte bieten müssen, könne er nicht sagen, "weil es außerhalb unserer Sphäre ist".