Stöger will Bankomatgebühren verbieten

Im Parlament wird heute das sogenannte Basiskonto für sozial bedürftige Menschen beschlossen: Banken dürfen dafür maximal 80 Euro pro Jahr berechnen, so sollen auch Obdachlose oder Asylwerber zu einem Konto kommen. Zusätzliche Kosten drohen durch die Diskussion über Gebühren bei Bankomat-Abhebungen auf den Kunden zuzukommen. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will prüfen lassen, ob eine derartige Gebühr per Gesetz verhindert werden kann.

Morgenjournal, 28.4.2016

Minister Stöger im Gespräch mit

Die geplante Einführung von Gebühren fürs Abheben von Bargeld sorgt weiterhin für Aufregung. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will Bankomatgebühren überhaupt verbieten. Ob das rechtlich möglich ist, möchte er von Juristen prüfen lassen, kündigte er im Ö1-Morgenjournal an.

Zuerst will Stöger aber an die Banken appellieren, von ihren Plänen abzulassen. Zum Einwand, dass Bankomatgebühren nicht per Gesetz verboten werden können, weil es sich dabei um eine Preisregelung handle, sagt Stöger: "Es gibt auch Formen, wo Preisregelung im Interesse von Konsumentinnen und Konsumenten notwendig ist. Es geht auch darum zu überprüfen, ob hier nicht auch kartellartige Maßnahmen von Banken stattfinden, zulasten der Konsumentinnen und Konsumenten."

Viele Kunden hätten mit ihrer Bank eine Vereinbarung über Kontogebühren, die auch die Abhebung beinhalte. "Dass sie darüber hinaus noch weitere Gebühren erfinden, um damit diesen Vertrag zu verändern, geht nicht."

Diejenigen heimischen Banken, die eine Bankomatgebühr einführen wollen, argumentieren, sie erbrächten auch Leistungen und hätten das Recht, dafür ein Entgelt zu verlangen. Außerdem gebe es in den Nachbarländern schon seit Jahren Gebühren fürs Bargeldabheben. Der Sozialminister dazu: "Ich bin gerne bereit, mit den Banken auch gemeinsam eine europäische Lösung zu finden, die in die Richtung der Konsumenteninteressen geht."