Wirte als "Nichtrauchersheriffs" unterwegs
Die Nichtraucherschutzbestimmungen für die Gastronomie in Österreich sind seit Jahren umstritten - und vor allem auch ihre Kontrolle. Eine Wiener Initiative, an der auch Wirte beteiligt sind, hat aber eine wirkungsvolle Methode entdeckt, den Nichtraucherschutz durchzusetzen. Nach dem Wettbewerbsrecht drohen nämlich Beugestrafen bis zu 100.000 Euro.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 4.7.2016
"Rauchende selbsternannte Sheriffs"
Der Wiener Diskothek "Bettelalm" droht derzeit eine Beugestrafe von 10.000 Euro. Die "Initiative für fairen Wettbewerb in der Gastronomie" hat die Strafe bei Gericht beantragt. Die "Bettelalm"-Betreiber hatten im März in einem ersten Rechtsstreit nachgegeben und den Hauptteil des Lokals als Nichtraucherzone deklariert. Aber jetzt wird laut Initiative in diesem Nichtraucherbereich geraucht.
"Das Problem ist, dass ich als Wirtin für die Gesetzesübertretung meiner rauchenden Gäste bestraft werde", ärgert sich "Bettelalm"-Geschäftsführerin Jennifer Salchenegger. Sie könne dem Gast doch nicht gewaltsam begegnen. "Da kommen selbsternannte Sheriffs, die sich bei uns gegen das Gesetz und unsere Bitte hin eine anrauchen - und dann zeigen sie mit dem Finger auf uns", so Salchenegger. Das sei ihrer Meinung nach heuchlerisch.
"Unlauter Wettbewerbsvorteil"
Das stimmt so nicht, entgegnet Bernhard Tonninger, der Anwalt der Initiative. Die wolle gar nicht allzu streng sein und gehe nur gegen grobe Verstöße vor. "Es kann möglich sein, dass wer eine Zigarette in einem Nichtraucherbereich anzündet und man hat das nicht in der Hand", so Tonninger. Doch wenn das vor dem Personal geschehe, müsse das Personal eingreifen. Wenn die "Raucherdichte" ein gewisses Ausmaß erreiche, müsse das Lokal Personal dafür abstellen, dass sie das eigene Rauchverbot einhielten, betonte Tonninger.
Dem Verein "Initiative für fairen Wettbewerb in der Gastronomie" gehören Wirte an, die sich an die Nichtraucher-Gesetze halten und anderen unlauteren Wettbewerb vorwerfen, erklärt der Anwalt. "Durch die Nichteinhaltung dieser Gesetze verschaffen sich Einzelne einen Vorteil gegenüber jenen Wirten, die die Gesetze einhalten", so Tonninger. Dieser Wettbewerbsvorteil sei "klar unlauter".
Initiative will auch in Bundesländern aktiv werden
Bis zu 100.000 Euro Strafe nach dem Wettbewerbsrecht können laut Tonninger herauskommen und 2.500 Euro pro Tag. Gegen rund 30 große Wiener Lokale ist die Initiative erfolgreich vorgegangen. In acht Fällen wurden Gerichte eingeschaltet. Meist reichen Anwaltsbriefe samt Klagsdrohung - abgesichert durch Fotos und Videos der Situation in den Lokalen.
"Wir haben einige Mitglieder aus den Bundesländern, die rufen an und sagen, die Situation ist untragbar", sagte der Vereinsobmann Peter Tappler, ein Sachverständiger für Innenraumluft. Die Initiative werde sich um Mitglieder aus den Bundesländern bemühen, um auch dort aktiv zu werden.
Dann drohen auch außerhalb Wiens nicht nur Verwaltungsstrafen von ein paar hundert oder tausend Euro, sondern Beugestrafen nach dem Wettbewerbsrecht bis zu 100.000 Euro.