Einstweilige Verfügung gegen "Aula"
Ein Autor der FPÖ-nahen Zeitschrift Aula hat KZ-Häftlinge in einem Artikel als "Massenmörder" und als "Landplage" bezeichnet. Das darf er jetzt nicht mehr. Die Grünen haben gemeinsam mit 10 KZ-Überlebenden eine einstweilige Verfügung beim Zivilgericht Graz erwirkt.
8. April 2017, 21:58
Ein Strafverfahren nach dem NS-Verbotsgesetz hat die Staatsanwaltschaft Graz noch eingestellt - mit der umstrittenen Begründung: Es sei "nachvollziehbar", dass die 1945 aus dem KZ Mauthausen befreiten Häftlinge eine "Belästigung für die Bevölkerung" dargestellt hätten. Dabei wollten es die Grünen und die KZ-Opfer nicht belassen.
Morgenjournal, 12.8.2016
Die Zeitschrift "Aula" und ihr Autor Manfred Duswald dürfen keine Behauptungen wie damals wiederholen, auch ähnliche Aussagen sind verboten. Das hat jetzt das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz in einer Einstweiligen Verfügung festgelegt.
Bis zur rechtskräftigen Entscheidung dürfen Duswald bzw. die "Aula" also zum Beispiel nicht mehr schreiben, ehemalige KZ-Häftlinge seien „Massenmörder“ oder „für die Bevölkerung eine Landplage“ gewesen.
Der Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser zeigt sich hocherfreut. Er nennt das Urteil einen „Durchbruch“ und „eine klare Aussage der österreichischen Justiz in Richtung der Ewiggestrigen“.
Innerhalb von 14 Tagen können die Zeitschrift "Aula" und Autor Duswald Einspruch erheben, das Verbot durch das Landesgericht gilt aber ab sofort. Würden sie sich darüber hinwegsetzen, dann könnte eine Beugestrafe beantragt werden.
Der Grüne Walser sagt auch, es brauche jetzt ein öffentliches Bekenntnis von Seiten der "Aula". Es wurden ehemalige KZ-Häftlinge und deren Angehörige gekränkt. Man könnte also erwarten, dass es zu einer öffentlichen Entschuldigung kommt, so Walser.
Das Hauptverfahren im medienrechtlichen Verfahren wird in den nächsten Tagen erwartet. Der Klage angeschlossen haben sich zehn KZ-Überlebende, unter ihnen der bekannte Holocaust-Überlebende Rudolf Gelbard.