Zurückweisungen in Spielfeld rechtswidrig
Das Innenministerium hat jetzt im Zusammenhang mit dem sogenannten Grenzmanagement in Spielfeld eine juristische Niederlage erlitten. Denn das Landesverwaltungsgericht Steiermark hat die Einreiseverweigerung gegenüber sieben Syrern, Afghanen und Irakern für rechtswidrig erklärt.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 9.9.2016
Die Flüchtlinge waren Anfang Februar an der Grenze zurückgewiesen worden, während hunderte andere weiterreisen durften. Das Gericht kritisiert vor allem, dass die Polizei mit teils völlig ungeeigneten Dolmetschern gearbeitet hat.
Hunderte Asylsuchende haben im Februar in Spielfeld rote Plastik-Armbänder bekommen. Sie wurden hinter den Zaun zurück nach Slowenien gebracht, während Tausende einreisen oder weiterreisen durften nach Deutschland. In rund 12 Beschwerdefällen gibt es nun Entscheidungen und im Großteil der Fälle hat ein Richter am Landesverwaltungsgericht die Zurückweisungen für "rechtswidrig" erkannt - sieben Erwachsene und fünf Kinder betreffend. Eine Begründung lautet: "Dass die Beschwerdeführer aus einem Gebiet in Afghanistan kommen, wo kein Krieg herrsche, wurde dem Inspektor vom Dolmetscher mitgeteilt."
Und betreffend einen Syrer, heißt es in einer der Ö1 exklusiv vorliegenden schriftlichen Gerichtsentscheidungen: "Es liegt der Schluss nahe, dass die Dolmetscherin persönliche Anschauungen in ihre Arbeit miteinfließen gelassen hat."
Die Dolmetscher wurden damals von der Sicherheitsfirma G4S gestellt. Über ihre Eignung heißt es in den Gerichtsentscheidungen: "Zum einen wurden als Sprachdolmetscher sehr gute, aber auch offensichtlich völlig ungeeignete Personen eingesetzt." Ein Dolmetsch, den das Gericht an einem von 5 Verhandlungstagen Anfang des Sommers befragt hatte, konnte nur gebrochenes Deutsch. Kritisiert werden vom Richter auch fehlende Schulungen. Zitat: "Es ist zwar zulässig, dass sich die Behörde einer privaten Firma, G4S bedient, jedoch entbindet dies nicht die belangte Behörde sich vom Kenntnisstand des eingesetzten Dolmetschers Gewissheit zu verschaffen und die Dolmetscher in fundamentale Grundlagen ihrer Arbeit einzuweisen. Ebenso wären die Beamten für die Arbeit mit Dolmetschern einzuschulen gewesen.
Außerdem seien völlig veraltete Formulare unvollständig ausgefüllt worden, überall fehlt der Name des Dolmetschers. Als Berufungsinstanz wurde der unabhängige Verwaltungssenat angegeben, der seit zwei Jahren nicht mehr existiert. Die Berufungen beim Landesverwaltungsgericht sind unter Mithilfe von Petra Leschanz von der Initiative Border Crossing Spielfeld zustande gekommen. Sie sieht ihre Ansicht bestätigt, "dass die Grundkonzeption des Grenzmanagements tiefgreifend fehlerhaft war, was grundrechtliche Belange anlangt."
Und Leschanz sieht Auswirkungen für den Fall, dass die sogenannte Asyl-Notverordnung in Kraft gesetzt wird: "Es wird nach dieser Entscheidung durchaus fraglich sein, ob man Beamten, die nicht geschult sind in asylrechtlichen Belangen, noch zumuten kann, dass sie Entscheidungen treffen, die für das Asylrecht der Antragsteller wichtig sind."
Übrigens hat einer der Betroffenen inzwischen in Slowenien Asyl, einem droht laut Leschanz die Abschiebung nach Kroatien, sie hofft nun auf ein Asylverfahren in Österreich. Auch finanzielle Entschädigungen könnten die 7 Betroffenen einklagen. Von Innenministerium und Landespolizeidirektion gibt es vorerst noch keine Reaktion, man müsse die heute erhaltenen Gerichtsentscheidungen erst studieren.
