Funk: Geändertes Wählerregister legitim

Der Verfassungsgerichtshof hat, als er die Stichwahl vom Mai aufgehoben hat, klar gesagt: diese Stichwahl ist zu wiederholen. Daraus haben eigentlich alle abgeleitet: es muss das Wählerverzeichnis gelten. Das jetzt zu ändern hält der Experte für Verfassungsrecht, Bernd Christian Funk, für legitim. Er verweist auf den zeitlichen Abstand. Je größer der werde, desto mehr wiege die Alterspyramide.

Mittagsjournal, 12.9.2016

Bernd Christian Funk im Gespräch mit