Wahl-Kundmachung über Umwege

Am Sonntag hätte eigentlich die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl stattfinden sollen. Doch wegen defekter Wahlkarten wurde der Termin auf 4. Dezember verschoben - und das musste schnell und ohne neuerliche Anfechtungs-Gefahr gehen. Die Zeit zwischen dem Beschluss der Verschiebung und der Kundmachung war knapp, die Beurkundung des Gesetzes geriet zu einer skurrilen Staatsaktion.

Morgenjournal, 1.10.2016

Unterschrift in Israel

Es brauchte nicht nur einen Ritt über den Bodensee, sondern auch einen über das Mittelmeer, um das Gesetz zur Verschiebung der Bundespräsidentenstichwahl rechtzeitig und unanfechtbar in Kraft zu setzen, wie die Tiroler Tageszeitung (TT) in ihrer Samstagausgabe berichtet. Weil es keinen Bundespräsidenten gibt, der jedes Gesetz zu beurkunden hat, mussten alle drei Nationalratspräsidenten unterschreiben. Und zwar zwischen Samstag und Montag, denn am Freitag war erst der Beschluss im Bundesrat gefallen und am Dienstag musste das Gesetz schon Kraft sein - das war der Stichtag für die Wahl am 4. Dezember.

Das Pech: Nationalratspräsidentin Bures war zu der Zeit auf Staatsbesuch in Israel, die Unterschrift musste aber auf dem Originalakt erfolgen - auf dringenden Rat der Präsidentschaftskanzlei, zitiert die TT Parlamentsdirektor Harald Dossi. Doch die AUA wollte den Akt nicht einfach so mitnehmen und womöglich für eine neuerliche Anfechtung haftbar gemacht werden. Also flog eine Beamtin des Parlaments nach Israel, Bures unterschrieb am Flughafen, die Beamtin flog mit der nächsten Maschine zurück.

Der Akt ging dann am Sonntag per Chauffeur nach Pinkafeld zum Dritten Präsidenten Hofer, und der Zweite Präsident Kopf flog am Montag aus Vorarlberg ein, um das Gesetz zu unterschreiben. Dann erst konnte der Bundeskanzler gegenzeichnen und das Gesetz mit dem neuen Wahltermin kundgemacht werden. Ein weiteres Kapitel in der Posse um die Bundespräsidenten-Stichwahl und hoffentlich das letzte.