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Pro und Contra "elektronische Stimmabgabe"
Die Erwartungen, dass dieses Angebot auch wirklich wahrgenommen wird, klingen kurz vor der Wahl daher eher schaumgebremst. Nicht mehr als ein Prozent der Studenten, so die Prognose von Wissenschaftsminister Johannes Hahn, werden das Angebot zur Stimmabgabe via Internet auch tatsächlich nutzen. Und er verweist dabei auf die Internetwahlen 2005 in Estland.
Estland führte im Oktober 2005 die Abstimmung über Internet und elektronische Identitätskarte ein. 21 Prozent der Estländer - so EurActiv.com, ein unabhängiges Medienportal, das über europäische Angelegenheiten berichtet - erklärten sich 2005 in Umfragen dazu bereit, ihre Stimme elektronisch abzugeben.
Mittels ID-Card und PC. Letztlich waren es 1,85 Prozent. Rund 50 Prozent der Bevölkerung Estlands verfügten damals über einen Internet-Zugang, heute liegt die Durchdringungsrate in Österreich bei 70 Prozent, Unter der Zielgruppe der ÖH-Wahlen, den Studenten, dürfte sie noch höher sein. Unter diesen Voraussetzungen klingt eine geringere E-Voting Beteiligung als anno dazumal in Estland doch sehr bescheiden.

Über Sinn und Unsinn dieses Testlaufs kam es bereits zu hitzigen Debatten.
Um ihre Stimme elektronisch abgeben zu können, brauchen die Studierenden Zugang zu einem mit dem Internet verbundenen PC, eine aktivierte Bürgerkarte sowie die zugehörige Abstimmungs-Software und ein Kartenlesegerät.
An die 10.000 Stück dieser Klasse 1-Lesegeräte wurden in den letzten Monaten an die Studierenden gratis verteilt. Kritiker sehen darin ein ernstes Problem: Neben den verteilten USB Kartenlesegeräten, den sogenannten Klasse 1-Geräten, bietet der Markt auch Geräte mit eigener Tastatur und eigenem Display an.
Lesegeräte der Klassen 2 und 3, so Peter Purgathofer vom Institut für Gestaltungs- und Wirkungsforschung der TU Wien, bieten mehr Sicherheit und Schutz vor Schadsoftware wie Keyloggern, sogenannten "Tastaturspionen". Ziel dieser Programme ist es, unbemerkt im Hintergrund die Tastatureingaben eines Benutzers aufzuzeichnen, und das so gewonnene Protokoll an Dritte weiterzuleiten.
Gerne wird solche Software verharmlosend auch als Unterstützung für Eltern beworben, um herauszufinden was ihre Kinder in ihrer Abwesenheit am Computer so treiben. Doch solche Programme können auch dazu verwendet werden, Benutzereingaben abzufangen und durch andere zu ersetzen.
Robert Krimmer berät das Wissenschaftsministerium bei der Umsetzung des E-Voting-Systems für die anstehenden ÖH-Wahlen. Für ihn ist es unbestritten, dass es bessere Lesegeräte als die der Klasse 1 gibt. Allerdings sind die teurer und man habe sich daran gehalten, was die Rechtslage vorschreibt. Er verweist auf die Novelle 2004 zur Signaturverordnung, in der festgeschrieben wurde, dass nur zertifizierte Geräte, die der europäischen Richtlinie entsprechen, verwendet werden dürfen. Klasse-1-Lesegeräte sind davon nicht ausgenommen.
Was bleibt ist ein schaler Beigeschmack. Laut der Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage vom 5. Mai 2009 gab das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung für die Lesegeräte rund 56.000 Euro aus, während die Werbekampagne für die Freischaltung der Bürgerkarte mit 136.000 Euro zu Buche schlug.
Über die angefallenen Gesamtkosten für die Einführung der elektronischen Distanzwahl für die ÖH-Wahl 2009 gibt es vom Ministerium derzeit noch keine Auskunft. Nur soviel: Bis zum 8. Mai 2009 sind dafür Kosten in der Höhe von 339.320 Euro entstanden.
Matrix, Sonntag, 17. Mai 2009, 22:30 Uhr
Links
Parlament - Parlamentarische Anfrage: E-Voting bei ÖH-Wahlen 2009
Parlament - Anfragebeantwortung
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