Ausland
07:00
Fr, 09.10.2009
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Fr, 09.10.2009
USA - Österreich
Rechtsstreit um Schiele-Gemälde "Bildnis Wally"
Rechtsstreit um Schiele-Gemälde "Bildnis Wally"
Schieles Gemälde „Bildnis „Wally“ wird in einem Depot im New Yorker Stadtteil Queens verwahrt, dick verpackt und streng bewacht - seit mehr als 11 Jahren. So lange dauert nun schon das juristische Hin und Her in den USA.
1997 am Ende einer Ausstellung beschlagnahmt
Ein Rückblick: 1997 wurde das Gemälde im Rahmen einer großen Schiele-Schau im New Yorker Museum of Modern Art gezeigt, als Leihgabe des Leopold Museums. Doch nach Ende der Ausstellung wurde es vom US-Zoll als Diebesgut beschlagnahmt. Die US-Behörden beriefen sich auf ein Gesetz, wonach kein gestohlenes Gut in die USA importiert werden darf.
Museen weltweit verfolgen Fall sehr genau
Was folgt ist ein aufreibender Rechtsstreit zwischen der US-Bundesregierung, dem Leopold Museum, den Erben der ursprünglichen Besitzerin und dem Museum of Modern Art. Der Fall ist für das weltweite Museumsgeschäft von Bedeutung, sagt die Juristin Christine Haight-Farley von der American University in Washington: "Die Museen verfolgen diesen Fall sehr genau, denn sie sind davon abhängig, untereinander verleihen zu können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass die Werke konfisziert werden. Daher das große Interesse."
Gemälde ist Raubgut, sagt Richterin
Darüber, an wen Wally letztlich gehen wird – an die Erben oder doch zurück an das Leopold Museum – darüber könne nur ein Geschworenengericht entscheiden. Zu diesem Schluss kommt die New Yorker Richterin Loretta Preska. Nicht das Mueum of Modern Art, wie das Leopold Museum argumentiert, habe das Gemälde in die USA importiert sondern eben das österreichische Museum, schreibt sie in ihrem 110-Seiten starken Untersuchungsbericht. Und: Bei dem Gemälde handle es sich um Raubgut, daran bestünde kein Zweifel. Dazu nochmals Christine Haight-Farley: "Das Gericht kam aufgrund der Beweislage zu dem Schluss, dass es sich bei Wally um Raubgut handelt. Das würden zahlreiche Briefe der Besitzerin, Ausstellungskataloge, etc. belegen. Dieser Entscheid ist natürlich sehr ungünstig für die Seite Leopold."
Prozess oder Vergleich
Alles konzentriere sich nun auf die Frage, ob das Museum Leopold zum Zeitpunkt der Überstellung in die USA wusste, dass es sich um Raubkunst handelt. Sollte es denn wirklich zu einem Prozess kommen, müsste es Rudolph Leopold gelingen, die Jury davon zu überzeugen, dass er nichts vom Raub gewusst hat. Bis zum 14. Oktober haben die Streitparteien Zeit, zu entscheiden, ob sie in den Prozess-Ring steigen oder doch einen Vergleich suchen. Sicher ist, dass Wally nach langer Zeit des Exils in absehbarer Zeit noch immer keine fixe Heimstadt haben wird.
1997 am Ende einer Ausstellung beschlagnahmt
Ein Rückblick: 1997 wurde das Gemälde im Rahmen einer großen Schiele-Schau im New Yorker Museum of Modern Art gezeigt, als Leihgabe des Leopold Museums. Doch nach Ende der Ausstellung wurde es vom US-Zoll als Diebesgut beschlagnahmt. Die US-Behörden beriefen sich auf ein Gesetz, wonach kein gestohlenes Gut in die USA importiert werden darf.
Museen weltweit verfolgen Fall sehr genau
Was folgt ist ein aufreibender Rechtsstreit zwischen der US-Bundesregierung, dem Leopold Museum, den Erben der ursprünglichen Besitzerin und dem Museum of Modern Art. Der Fall ist für das weltweite Museumsgeschäft von Bedeutung, sagt die Juristin Christine Haight-Farley von der American University in Washington: "Die Museen verfolgen diesen Fall sehr genau, denn sie sind davon abhängig, untereinander verleihen zu können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass die Werke konfisziert werden. Daher das große Interesse."
Gemälde ist Raubgut, sagt Richterin
Darüber, an wen Wally letztlich gehen wird – an die Erben oder doch zurück an das Leopold Museum – darüber könne nur ein Geschworenengericht entscheiden. Zu diesem Schluss kommt die New Yorker Richterin Loretta Preska. Nicht das Mueum of Modern Art, wie das Leopold Museum argumentiert, habe das Gemälde in die USA importiert sondern eben das österreichische Museum, schreibt sie in ihrem 110-Seiten starken Untersuchungsbericht. Und: Bei dem Gemälde handle es sich um Raubgut, daran bestünde kein Zweifel. Dazu nochmals Christine Haight-Farley: "Das Gericht kam aufgrund der Beweislage zu dem Schluss, dass es sich bei Wally um Raubgut handelt. Das würden zahlreiche Briefe der Besitzerin, Ausstellungskataloge, etc. belegen. Dieser Entscheid ist natürlich sehr ungünstig für die Seite Leopold."
Prozess oder Vergleich
Alles konzentriere sich nun auf die Frage, ob das Museum Leopold zum Zeitpunkt der Überstellung in die USA wusste, dass es sich um Raubkunst handelt. Sollte es denn wirklich zu einem Prozess kommen, müsste es Rudolph Leopold gelingen, die Jury davon zu überzeugen, dass er nichts vom Raub gewusst hat. Bis zum 14. Oktober haben die Streitparteien Zeit, zu entscheiden, ob sie in den Prozess-Ring steigen oder doch einen Vergleich suchen. Sicher ist, dass Wally nach langer Zeit des Exils in absehbarer Zeit noch immer keine fixe Heimstadt haben wird.