Inland
07:00
Di, 26.04.2005
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Di, 26.04.2005
überfüllte gefängnisse
Elektronische Fußfessel kommt schon heuer
Elektronische Fußfessel kommt schon heuer
Ein halbes Jahr ist die elektronische Fußfessel an Freigängern getestet worden. Der Testbetrieb ist gestern zu Ende gegangen. Laut Justizministerin Miklautsch ist der Test erfolgreich gewesen. Jetzt soll es einen Zwei-Phasen-Plan geben. Zuerst soll die Fußfessel im Bereich der bedingten Entlassung eingesetzt werden.
Noch im Sommer ein Erlass?
Konkret sollen die Richter entscheiden, wer vorzeitig entlassen und dann während der restlichen Strafzeit über eine elektronische Fußfessel überwacht wird. Dazu könnte es noch im Sommer einen Erlass an die Gerichte geben. So will man die Gerichte ermutigen, die bedingte Entlassung öfter einzusetzen.
Wenige bedingte Entlassungen
In Österreich wird die bedingte Entlassung sehr selten genutzt. Das zeigt auch ein Vergleich: Während in Österreich nur rund 20 % der Straftäter bedingt entlassen werden, sind es in Deutschland fast 50 % und in der Schweiz 92 %.
Entlastung der Gefängnisse?
Wie sehr durch die elektronische Fußfessel die österreichischen Gefängnisse entlastet werden, kann Justizministerin Miklautsch nicht sagen: "Es ist sehr schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt, konkrete Zahlen zu nennen. Aus diesem Grund wollen wir bei der Ausarbeitung dieses Erlasses auf jene Umstände ganz konkret Rücksicht nehmen. Und dann wird es sicherlich eine Evaluierungsphase geben, wo wir dann hier konkreter werden können."
Bessere Resozialisierung als Ziel
Die elektronische Fußfessel müsse vor allem auch für den einzelnen Menschen sinnvoll sein, so Miklautsch. "Denn das Ziel ist auch, eine bessere Resozialisierungsmöglichkeit zu erreichen. Es ist schwierig, hier mit Zahlen zu argumentieren, denn es geht hier immer um Menschen."
Fußfessel auch im Strafvollzug
Sollte sich die elektronische Fußfessel bewähren, dann soll sie auch im Strafvollzug eingesetzt werden. Es soll dann ein Gesetz geben, das regelt, in welchen Fällen es die Fußfessel statt einer Gefängnisstrafe gibt. Bis der erste Straftäter aber zu Hause sitzt und über eine elektronische Fußfessel überwacht wird, wird es noch dauern. Frühester Termin ist laut Miklautsch der Jänner 2006.
Noch im Sommer ein Erlass?
Konkret sollen die Richter entscheiden, wer vorzeitig entlassen und dann während der restlichen Strafzeit über eine elektronische Fußfessel überwacht wird. Dazu könnte es noch im Sommer einen Erlass an die Gerichte geben. So will man die Gerichte ermutigen, die bedingte Entlassung öfter einzusetzen.
Wenige bedingte Entlassungen
In Österreich wird die bedingte Entlassung sehr selten genutzt. Das zeigt auch ein Vergleich: Während in Österreich nur rund 20 % der Straftäter bedingt entlassen werden, sind es in Deutschland fast 50 % und in der Schweiz 92 %.
Entlastung der Gefängnisse?
Wie sehr durch die elektronische Fußfessel die österreichischen Gefängnisse entlastet werden, kann Justizministerin Miklautsch nicht sagen: "Es ist sehr schwierig, zum jetzigen Zeitpunkt, konkrete Zahlen zu nennen. Aus diesem Grund wollen wir bei der Ausarbeitung dieses Erlasses auf jene Umstände ganz konkret Rücksicht nehmen. Und dann wird es sicherlich eine Evaluierungsphase geben, wo wir dann hier konkreter werden können."
Bessere Resozialisierung als Ziel
Die elektronische Fußfessel müsse vor allem auch für den einzelnen Menschen sinnvoll sein, so Miklautsch. "Denn das Ziel ist auch, eine bessere Resozialisierungsmöglichkeit zu erreichen. Es ist schwierig, hier mit Zahlen zu argumentieren, denn es geht hier immer um Menschen."
Fußfessel auch im Strafvollzug
Sollte sich die elektronische Fußfessel bewähren, dann soll sie auch im Strafvollzug eingesetzt werden. Es soll dann ein Gesetz geben, das regelt, in welchen Fällen es die Fußfessel statt einer Gefängnisstrafe gibt. Bis der erste Straftäter aber zu Hause sitzt und über eine elektronische Fußfessel überwacht wird, wird es noch dauern. Frühester Termin ist laut Miklautsch der Jänner 2006.