Inland
07:00
Mi, 11.05.2005
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Justiz
Vergewaltigungsopfer droht Verleumdungsklage
Vergewaltigungsopfer droht Verleumdungsklage
Nachdem die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt erst von der Oberstaatsanwaltschaft gezwungen werden musste, überhaupt Anklage zu erheben, wurde im Februar der Beschuldigte am Gericht Wiener Neustadt freigesprochen. Dafür soll jetzt das Opfer wegen Verleumdung vor Gericht, berichtet der Falter in seiner neuen Ausgabe.
"Im Dienstzimmer vergewaltigt"
Besonders gerne hat man sich am Gericht Wiener Neustadt der Causa von Anfang an nicht gewidmet. Die 35-jährige Frau aus Kamerun hatte bei der Polizei angezeigt, in der Nacht von einem betrunkenen Wachmann in Uniform aus ihrem Zimmer geholt, in ein Dienstzimmer gebracht worden zu sein. Nachdem der Mann die Türe versperrt hatte, sei sie von ihm vergewaltigt worden. Für die Polizeibeamten sind die Angaben der Frau laut Akt sehr glaubwürdig.
Wachmann gesteht
Nach anfänglichem Leugnen, immerhin hätte er zuvor nach eigenen Angaben 12 Liter Bier getrunken, gibt der Wachmann den Ablauf der Ereignisse zu. Er sagt aber, die Frau hätte freiwillig mitgemacht. Überhaupt hätte die Frau zuvor im Cafe einer Traiskirchner Bäckerei mit ihm geflirtet. Das bestreitet das Opfer. Sie sei nie in dem Cafe gewesen.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Im Vorverfahren werden dazu zwei Mitarbeiterinnen des Cafes befragt. Sie erinnern sich den Wachmann mit einer dunkelhäutigen Frau turtelnd gesehen zu haben. Bei einer Gegenüberstellung mit der Afrikanerin sind sich beide Frauen nicht sicher ob es sich dabei um die Anklägerin gehandelt hat. Trotzdem stellt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgrund der Aussagen der Serviererinnen das Verfahren ein.
Landesgericht setzt Verfahren fort
Wolfgang Rainer, der Anwaltes der Afrikanerin bringt daraufhin eine so genannte Subsidiaranklage des Opfers beim Oberlandesgericht ein. Das heißt, dass das Opfer, bei vollem Kostenrisiko die Rolle des Staatanwaltes übernehmen kann, um zu seinem Recht zu gelangen. Das Oberlandesgericht gibt der Frau Recht. Mit dem Hinweis, dass die Zeuginnen das Opfer nicht mit Sicherheit identifiziert haben. Also muss das Landesgericht Wiener Neustadt das Verfahren fortsetzen.
Zeuginnen identifizieren Afrikanerin
Beim Prozess, ein Jahr nach dem Vorfall, sind sich die beiden Zeuginnen plötzlich völlig sicher die Frau identifizieren zu können. Für die Richterin, ein klarer Beweis dass die Afrikanerin über die Vergewaltigung gelogen hat. Der Angeklagte wird frei gesprochen.
Frau droht Verleumdungsklage
Ende April hat die Staatsanwaltschaft nun ein Verfahren wegen Verleumdung gegen das vormalige Opfer eingeleitet. Der Frau drohen ein Prozess und ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft. Für Andrea Brehm, von den Wiener Frauenhäusern, ein fatales Signal der Justiz: "Weil das heißt, sobald ich anzeige, gehe ich die Gefahr ein, dass ich eine Verleumdungsklage am Hals hab', nur weil ich das nicht ausreichend beweisen kann", so Brehm.
Ungewöhnliche Vorgangsweise
Auch im Justizministerium findet man die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft eher ungewöhnlich. Denn normalerweise leitet die Staatsanwaltschaft bei Vergewaltigungs- oder Misshandlungsvorwürfen praktisch nie eine Verleumdungsklage ein, wenn der mutmaßliche Täter freigesprochen wird. Außer das Opfer widerruft die Anschuldigung oder die Anschuldigung hat sich eindeutig als falsch erwiesen, heißt es im Justizministerium auf anfrage des Ö1-Journals.
Aus dem Urteil ist keineswegs eine zwingende Anklage gegen die Frau abzuleiten, sagt Sektionschef Werner Pürstl. Er hat veranlasst, dass jeder weitere Verfolgungsschritt der Behörde ans Justizministerium berichtet werden muss.
"Im Dienstzimmer vergewaltigt"
Besonders gerne hat man sich am Gericht Wiener Neustadt der Causa von Anfang an nicht gewidmet. Die 35-jährige Frau aus Kamerun hatte bei der Polizei angezeigt, in der Nacht von einem betrunkenen Wachmann in Uniform aus ihrem Zimmer geholt, in ein Dienstzimmer gebracht worden zu sein. Nachdem der Mann die Türe versperrt hatte, sei sie von ihm vergewaltigt worden. Für die Polizeibeamten sind die Angaben der Frau laut Akt sehr glaubwürdig.
Wachmann gesteht
Nach anfänglichem Leugnen, immerhin hätte er zuvor nach eigenen Angaben 12 Liter Bier getrunken, gibt der Wachmann den Ablauf der Ereignisse zu. Er sagt aber, die Frau hätte freiwillig mitgemacht. Überhaupt hätte die Frau zuvor im Cafe einer Traiskirchner Bäckerei mit ihm geflirtet. Das bestreitet das Opfer. Sie sei nie in dem Cafe gewesen.
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Im Vorverfahren werden dazu zwei Mitarbeiterinnen des Cafes befragt. Sie erinnern sich den Wachmann mit einer dunkelhäutigen Frau turtelnd gesehen zu haben. Bei einer Gegenüberstellung mit der Afrikanerin sind sich beide Frauen nicht sicher ob es sich dabei um die Anklägerin gehandelt hat. Trotzdem stellt die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt aufgrund der Aussagen der Serviererinnen das Verfahren ein.
Landesgericht setzt Verfahren fort
Wolfgang Rainer, der Anwaltes der Afrikanerin bringt daraufhin eine so genannte Subsidiaranklage des Opfers beim Oberlandesgericht ein. Das heißt, dass das Opfer, bei vollem Kostenrisiko die Rolle des Staatanwaltes übernehmen kann, um zu seinem Recht zu gelangen. Das Oberlandesgericht gibt der Frau Recht. Mit dem Hinweis, dass die Zeuginnen das Opfer nicht mit Sicherheit identifiziert haben. Also muss das Landesgericht Wiener Neustadt das Verfahren fortsetzen.
Zeuginnen identifizieren Afrikanerin
Beim Prozess, ein Jahr nach dem Vorfall, sind sich die beiden Zeuginnen plötzlich völlig sicher die Frau identifizieren zu können. Für die Richterin, ein klarer Beweis dass die Afrikanerin über die Vergewaltigung gelogen hat. Der Angeklagte wird frei gesprochen.
Frau droht Verleumdungsklage
Ende April hat die Staatsanwaltschaft nun ein Verfahren wegen Verleumdung gegen das vormalige Opfer eingeleitet. Der Frau drohen ein Prozess und ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Haft. Für Andrea Brehm, von den Wiener Frauenhäusern, ein fatales Signal der Justiz: "Weil das heißt, sobald ich anzeige, gehe ich die Gefahr ein, dass ich eine Verleumdungsklage am Hals hab', nur weil ich das nicht ausreichend beweisen kann", so Brehm.
Ungewöhnliche Vorgangsweise
Auch im Justizministerium findet man die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft eher ungewöhnlich. Denn normalerweise leitet die Staatsanwaltschaft bei Vergewaltigungs- oder Misshandlungsvorwürfen praktisch nie eine Verleumdungsklage ein, wenn der mutmaßliche Täter freigesprochen wird. Außer das Opfer widerruft die Anschuldigung oder die Anschuldigung hat sich eindeutig als falsch erwiesen, heißt es im Justizministerium auf anfrage des Ö1-Journals.
Aus dem Urteil ist keineswegs eine zwingende Anklage gegen die Frau abzuleiten, sagt Sektionschef Werner Pürstl. Er hat veranlasst, dass jeder weitere Verfolgungsschritt der Behörde ans Justizministerium berichtet werden muss.