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Mi, 17.10.2007
Sicherheit
Koalition einig über Online-Fahndung
Audio
Länge: 2:38 min
Ö1 Morgenjournal
Justizministerin Maria Berger (SPÖ) und Innenminister Günther Platter (ÖVP) haben sich also doch noch geeinigt: Nach großen Lauschangriff und Rasterfahndung darf die Polizei künftig auch mittels Online-Durchsuchung auf private Computer zugreifen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen: Die Polizei darf, so Innenminister Platter, die Online-Durchsuchung nur beim Verdacht schwerer bzw. terroristischer Verbrechen einsetzen. Dazu gehört auch der Verdacht auf Unterstützung terroristischer Vereinigungen. Konkret muss es sich um Taten handeln, auf die mindestens 10 Jahre Haft drohen.

Strenge Auflagen
Außerdem, so Justizministerin Berger, darf auf private Computer nur dann zugriffen werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht. Und es brauche "die Anordnung des Staatsanwalts mit richterlicher Genehmigung jeweils im Einzelfall". Und außerdem muss die gesamt Online-Durchsuchung vom Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert werden.

Wenige Einsätze
Von diesen strengen Auflagen verspricht sich die Justizministerin, dass Onlinedurchsuchungen künftig weder willkürlich noch flächendeckend durchgeführt werden. Berger verweist auf Erfahrungen mit dem Lauschangriff, der bisher im Durchschnitt ein bis zwei Mal im Jahr eingesetzt worden sei. Sie erwartet, dass das ähnlich bei der Online-Durchsuchung der Fall sein wird. Grundsätzlich glaubt Berger schon, dass die neue Fahndungsmethode sinnvoll ist.

Technische Details offen
Vor allem der Innenminister verspricht sich vor von der Online-Durchsuchung besondere Fahndungserfolge, kann doch durch Trojaner, also spezielle Computerprogramme, künftig auf die Festplatte, also auch auf alte Daten zugegriffen werden. Bis dahin wird es allerdings noch ein bisschen dauern. Denn zuerst soll eine Expertengruppe, so Platter, alle technischen und gesetzlichen Details klären. Spätestens im Herbst 2008 soll dann die Online-Durchsuchung erstmals in Österreich möglich sein.
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