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Fr, 04.04.2008
Ärzte-Arbeitszeit
Neues Gesetz soll kürzere Dienste bringen
Audio
Länge: 1:07 min
Ö1 Morgenjournal
In fast Zwei-Drittel aller Krankenhäuser wird die gesetzliche Arbeitszeit nicht eingehalten. Künftig drohen saftige Strafen, wenn die Arbeitszeit überschritten bzw. nicht aufgezeichnet wird.

Strafe ohne Ausnahme
Vor allem Manager von Landes-Spitälern sind bis dato durch eine Gesetzeslücke davon gekommen: Wurde in ihrem Spital die Maximal-Arbeitszeit für Ärzte von 72 Stunden pro Woche nicht eingehalten, konnte das Arbeitsinspektorat aufgrund der bisherigen Rechtskompetenz nicht eingreifen. Jetzt soll das anders werden. Egal ob Landes- oder Privatspital, wer die Arbeitszeiten nicht einhält, soll zahlen.

Bis zu 200.000 Euro
Denn künftig müssen alle Bediensteten eines Spitals, also Ärzte, Krankenschwestern oder Pfleger ihre Arbeitszeiten genau aufzeichnen. Fehlen bei einer Kontrolle diese Aufzeichnungen, wird automatisch gestraft, ebenso wenn die Maximal-Arbeitszeit überschritten wird. Gestraft wird pro Fall. Die bisherige Höchststrafe betrug 225.000 Euro. Gelten soll dieses Gesetz künftig nicht nur für Spitäler, sondern auch für Pflegeheime.

Bartenstein setzt auf strenge Kontrollen
Genau an dieser Maximal-Arbeitszeit für Ärzte, die auch bald für Pflegekräfte gelten könnte, stoßen sich Ärztevertreter. Das sei viel zu viel, heißt es. Außerdem steigt laut einer Studie bei solcher Arbeitsbelastung die Anfälligkeit für Fehler. ÖVP-Arbeitsminister Bartenstein will vorerst daran aber trotzdem festhalten. Er kündigt strengere Kontrollen an, damit das neue Gesetz eingehalten und die Arbeitszeit nicht mehr überschritten wird.

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