Religion aktuell

Kirchliche NGOs zu Asylgesetz. Gestaltung: Wolfgang Slapansky * Missbrauch: Weiter Anzeigen durch Klasnic-Kommission. Gestaltung: Bernt Koschuh

Heute ist die Novelle zum Asylrecht präsentiert worden. Der Kernpunkt ist die sogenannte Mitwirkungspflicht: Ein Asylwerber muss sich nach Antragstellung 120 Stunden im Erstaufnahmezentrum zur Verfügung halten. Sollte er oder sie das Flüchtlingslager verlassen, droht die umgehende Festnahme. Mitwirken ja, aber nicht mit Haftandrohung für Schuldlose, so die Reaktion der kirchlichen Hilfsorganisationen Caritas und Diakonie.

Die von der römisch-katholischen Kirche eingesetzte Opferanwaltschaft zu den Missbrauchsfällen unter dem Vorsitz von Waltraud Klasnic erstattet zwei weitere Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Sie betreffen, wie aus Kreisen der Klasnic-Kommission bestätigt wird, ein ehemaliges Caritas-Heim in Oberösterreich und ein Internat der Kapuziner in Tirol.

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