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Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH
Gestaltung: Julia Gindl
Moderation und Redaktion: Franz Zeller

"Die beste Überarbeitung der Vorratsdaten-Richtlinie wäre deren Abschaffung", sagt der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - kurz AKVorrat - zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Und mit dieser Meinung ist der AKVorrat nicht alleine: Über 11.000 Österreicherinnen und Österreicher haben sich der Verfassungsklage des AKVorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen, das verdachtslose Speichern von Handy- und Internetdaten greife für viele zu stark in die Grundrechte auf Privatleben und Datenschutz ein.

Die mit dem Argument der Terrorismusbekämpfung eingeführte EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde am 1. April 2012 in Österreich umgesetzt. Laut Gesetz müssen seitdem die Kommunikationsdaten aller Österreicher sechs Monate lang von Telefon- und Internetanbietern verdachtsunabhängig gespeichert werden. Damit sollen schwere Straftaten besser aufgeklärt werden können. Auch der österreichische Verfassungsgerichtshof hat Bedenken geäußert, beispielsweise wenn es um den Missbrauch der gespeicherten Vorratsdaten und den Zugriff auf die Vorratsdaten geht und hat daher den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Vorabentscheidung ersucht. Kommende Woche, am 9. Juli, haben die österreichischen Kläger gemeinsam mit den Klägern aus Irland einen Verhandlungstermin, berichtet Julia Gindl.

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