Radiokolleg - Deutsch als Pflicht?

Sprachenrechte in der Migration (1). Gestaltung: Lothar Bodingbauer

Wer sich in Österreich niederlässt, muss innerhalb zweier Jahre Deutschkenntnisse nachweisen. Das Erfüllen dieser "Integrationsvereinbarung" ist seit 2011 notwendig, um Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Sprachwissenschafter/innen kritisieren diese "Pflicht zur deutschen Sprache". Die UNO garantiere in ihrer "Allgemeinen Erklärung der Sprachrechte" das Grundrecht eines jeden Menschen auf Schutz und Förderung seiner sprachlichen Identität. Wer in ein fremdes Land auswandere, könne die neue Sprache erst dann aufnehmen und innerlich akzeptieren, wenn sich die unsichere Situation der Migrationsphase beruhigt habe. Oft leidet bei Kindern im Sprachwechsel die Weiterentwicklung der Muttersprache, wenn etwa im Schulhof nur Deutsch gesprochen werden darf. Sprachen sind keine Module, die einfach "ausgetauscht" werden können. Eine fehlende Muttersprache beeinflusst auch die Entwicklung des Deutschen. Welche Rechte haben Migrant/innen auf die Verwendung und Gestaltung ihrer persönlichen Sprachlandschaft? Sind Deutschkenntnisse geeignete Indikatoren für den Erfolg einer Integration? Wer Sprachen vorschreibt, übt Macht aus.

Service

Schule Mehrsprachig
LEFÖ
MAIZ
Integrationsfonds
ÖSD
Netzwerk Sprachenrechte

Buchhinweis:
Deutsch als Zweitsprache. Ergebnisse und Perspektiven eines partizipativen Forschungsprozesses.
Herausgegeben von Maiz - dem autonomen Zentrum von und für Migrantinnen in Linz.
Das Buch ist gedruckt und als PDF erhältlich Mainz

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