Moment - Leben heute

Gottessohn und Landesvater. Was in Schulen an der Wand hängen muss. Gestaltung: Xaver Forthuber. Wort der Woche: Tanja Rogaunig. Moderation und Redaktion: Marie-Claire Messinger

"Als staatliche Symbole sind anzubringen", lautet die Anweisung. Das Pflichtschulerhaltungs-Grundgesetz sowie neun Landesgesetze schreiben vor, dass in jeder öffentlichen Pflichtschule ein Bild des Bundespräsidenten hängen muss, in den meisten Bundesländern auch eines von Landeshauptmann oder -frau. In jedem einzelnen Klassenzimmer muss das Bundeswappen hängen, und auch das christliche Kreuz ist dort gesetzlich vorgeschrieben, obwohl es sich dabei nicht um ein Symbol der Republik handelt.

Wenn demnächst ein neuer Bundespräsident gewählt wird, ergeht ein Großauftrag von der Hofburg an eine österreichische Druckerei, damit der gesetzlichen Verpflichtung zeitnah nachgekommen werden kann. Die Schulerhalter - je nach Schulform ist das Bund, Land oder Gemeinde - sorgt für Bestellung und Auslieferung dieses und der anderen staatlichen Symbole. Allzu genau kontrolliert wird die Einhaltung dieser Gesetzespassagen aber nicht, einzig um das Kruzifix gibt es immer wieder Kontroversen. Viele Direktoren und Direktorinnen halten die Symbolik für nicht mehr zeitgemäß und versuchen lieber im Rahmen des Unterrichts, Werte und Demokratie zu vermitteln.

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